Chancenkarte: Arbeit in Deutschland für Menschen aus allen Ländern

KI-Bild von Midjourney

Die Chancenkarte ist eine Möglichkeit, über die qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland kommen können, um hier Arbeit zu suchen und langfristig zu leben. Dieses System zielt darauf ab, den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern und Fachkräften aus dem Ausland eine neue berufliche Perspektive zu bieten.

Was ist die Chancenkarte?

Mit der Chancenkarte erhalten Sie einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, der Ihnen erlaubt, in Deutschland nach einer Arbeitsstelle zu suchen, ohne bereits einen festen Arbeitsvertrag zu haben. Diese Regelung gilt für Personen aus Nicht-EU-Staaten. Während der Suche ist eine nebenberufliche Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten möglich. Zusätzlich können Sie mit der Chancenkarte Ihren Berufsabschluss nachträglich anerkennen lassen.

Die Aufenthaltsdauer beträgt ein Jahr. Sollte innerhalb dieser Zeit keine geeignete Arbeitsstelle gefunden werden, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme ist ein längerer Aufenthalt möglich, unabhängig von der Chancenkarte. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde.

Vorteile der Chancenkarte

Bewerber aus Drittstaaten können leichter nach Deutschland einreisen und schneller eine Beschäftigung aufnehmen. Inhaber der Chancenkarte haben zudem die Möglichkeit, sich für einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu bewerben, wovon auch Unternehmen profitieren, da der Bewerberpool erweitert wird.

Aufgrund des Fachkräftemangels werden bis 2060 etwa 16 Millionen Erwerbstätige in Deutschland fehlen, wenn keine Zuwanderung stattfindet. Viele Unternehmen sind bereits jetzt auf die Unterstützung aus dem Ausland angewiesen. Die Chancenkarte bietet Bewerbern und Arbeitgebern langfristig eine positive Perspektive auf dem Arbeitsmarkt.

Beantragung der Chancenkarte

Die Chancenkarte können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland, wie Botschaft oder Konsulat, beantragen. Wenn Sie bereits in Deutschland sind, können Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort stellen. Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums.

Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Nachweise erbringen, wie Berufserfahrung oder Sprachkenntnisse (Deutsch A1 oder Englisch B2). Zudem müssen Sie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, etwa durch einen Arbeitsvertrag für eine Nebenbeschäftigung.

Ablauf des Antragsverfahrens

Für den Antrag auf die Chancenkarte müssen Sie einen ausgefüllten Antrag sowie einen gültigen Pass vorlegen. Nachweise über Ihre Ausbildung, Sprachkenntnisse und finanzielle Mittel sind ebenfalls erforderlich. Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die Kriterien des Punktesystems erfüllen. Nachweise wie Arbeitszeugnisse und Bescheinigungen sollten Sie mitführen. Wenn Sie bereits in Deutschland gelebt haben, können Mietverträge, Arbeitsverträge oder Nebenkostenabrechnungen als Nachweis dienen.

Bewerbungszeitpunkt

Seit dem 1. Juni 2024 können Sie die Chancenkarte bei der örtlichen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen. Die Chancenkarte ergänzt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit dem 1. März 2020 in Kraft ist, und richtet sich an qualifizierte Nicht-EU-Bürger, die vor Ort in Deutschland nach einer Arbeitsstelle suchen möchten.

Vorbereitung auf die Chancenkarte

Zur Vorbereitung auf die Chancenkarte sollten Sie wichtige Dokumente bereithalten, wie Ihren Pass, Sprachkenntnisnachweise und Nachweise über Ihre Berufsausbildung. Grundvoraussetzung sind Sprachkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2) sowie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss. Auch finanzielle Mittel müssen nachgewiesen werden, etwa durch einen Arbeitsvertrag für eine Nebenbeschäftigung. Wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen, müssen Sie sie vor Antragstellung erfüllen.

Kriterien der Chancenkarte

Für die Chancenkarte müssen Sie mindestens sechs Punkte im Punktesystem erreichen. Kriterien umfassen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Berechnen Sie Ihre Punkte, um Ihre Chancen zu prüfen.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Mit der Chancenkarte erhalten Sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, während der Sie nach einer passenden Arbeitsstelle suchen dürfen. Erlaubt sind zweiwöchige Probearbeiten und Nebenbeschäftigungen von bis zu 20 Stunden pro Woche. Sollten Sie eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle finden, können Sie einen Antrag auf einen längeren Aufenthaltstitel stellen.

Nachweis eines sechsmonatigen Voraufenthalts

Einen Voraufenthalt in Deutschland können Sie durch Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Arbeitsverträge und Lohnauszahlungen nachweisen. Touristische Aufenthalte zählen nicht als Nachweis.

Anerkennungspartnerschaft

Eine Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es, dass das Anerkennungsverfahren für Ihre Qualifikation erst in Deutschland beginnt. Sie dürfen vom ersten Tag an arbeiten, während Ihre Qualifikation nachträglich anerkannt wird. Arbeitgeber und Bewerber müssen dies schriftlich vereinbaren.

Definition einer Fachkraft

Als Fachkraft gilt in Deutschland, wer eine anerkannte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss besitzt. Fachkräfte erhalten die Chancenkarte sofort und dürfen einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen. Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihre berufliche Qualifikation nachträglich anerkennen lassen.

Qualifizierte Beschäftigung

Mit einer Berufsausbildung können Sie als Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. Für Tätigkeiten in reglementierten Berufen (z.B. im Gesundheitswesen) benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis. Mit einem ausländischen Hochschulabschluss können Sie die “Blaue Karte” beantragen, um in Deutschland zu arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Passgenauigkeit Ihrer Qualifikation zur Arbeitsstelle.

Nachweis der zweijährigen Berufsausbildung

Ihre Berufsausbildung können Sie durch Abschlusszeugnisse oder Arbeitgeberbescheinigungen nachweisen. Diese müssen eine staatliche Anerkennung haben. Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihre berufliche Qualifikation nachträglich nachweisen.

Staatliche Anerkennung der Berufsausbildung

Für die Chancenkarte oder eine Anerkennungspartnerschaft müssen Sie nachweisen, dass Ihr Berufsabschluss staatlich anerkannt ist. Dies kann im Land Ihrer Ausbildung erfolgen und muss von einer berechtigten Stelle bestätigt werden.

Sprachtests

Für die Chancenkarte müssen Sie Grundkenntnisse in Deutsch (A1) oder Englisch (B2) nachweisen. Verschiedene Sprachtests sind möglich, darunter das Goethe-Zertifikat, TestDaF, DSD, TOEFL, IELTS und das Cambridge Certificate.

Verbindung zur Blauen Karte

Die Blaue Karte ermöglicht hochqualifizierten Personen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Chancenkarte hingegen richtet sich an qualifizierte Fachkräfte ohne Hochschulabschluss. Beide Karten bieten unterschiedliche Wege zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland.

Besondere Regeln für IT-Spezialisten

IT-Spezialisten benötigen keinen Hochschulabschluss für die Blaue Karte, sondern können ihre Berufserfahrung und ein Arbeitsvertrag nachweisen. Ein festes Brutto-Jahreseinkommen von über 40.000 Euro ist erforderlich.

Regeln für Nebenbeschäftigungen

Mit der Chancenkarte dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche in einer Nebenbeschäftigung arbeiten. Dies gilt auch während eines Sprachkurses oder Studiums in Deutschland.

Selbstständige Tätigkeit

Eine selbstständige Tätigkeit ist mit der Chancenkarte möglich, wenn Sie zu einem anderen Aufenthaltstitel wechseln. Die Chancenkarte erlaubt Nebenbeschäftigungen und Probearbeiten.

Probebeschäftigung

Mit der Chancenkarte sind unbegrenzte Probearbeiten von bis zu zwei Wochen erlaubt. Die Probebeschäftigung muss qualifiziert sein oder auf eine Ausbildung abzielen.

Inkrafttreten des Gesetzes

Die Regelungen zur Chancenkarte im erweiterten Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind am 1. Juni 2024 in Kraft getreten. Anträge können seitdem bei den zuständigen Auslandsvertretungen gestellt werden.

Voraufenthalt durch touristische Reisen

Touristische Reisen zählen nicht als Voraufenthalt. Ein Voraufenthalt muss mindestens sechs Monate dauern und durch Mietverträge oder Arbeitsverträge nachgewiesen werden.

Nachweis der Fachkraft

Fachkräfte müssen eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss nachweisen. IT-Spezialisten können alternativ Berufserfahrung und einen Arbeitsvertrag vorlegen. Eine Anerkennungspartnerschaft ermöglicht die nachträgliche Anerkennung.

Anerkennung der Berufsausbildung

Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Das Verfahren beginnt erst im Inland und ermöglicht Ihnen, vom ersten Tag an zu arbeiten.

Anzahl der Chancenkarten

Die Anzahl der Chancenkarten ist nicht begrenzt, kann jedoch bei hoher Nachfrage kontingentiert werden.

Länder für die Bewerbung

Bewerber aus Nicht-EU-Ländern können sich auf die Chancenkarte bewerben. Ein Punktesystem bestimmt die Vergabe.

Drei Säulen der Einwanderung

Die Fachkräftesäule ermöglicht die Einreise von Fachkräften mit Hochschulabschluss oder Berufsausbildung. Die Erfahrungssäule erleichtert die Einreise für Personen mit zweijähriger Berufserfahrung. Die Potenzialsäule nutzt ein Punktesystem zur Bewertung der Fähigkeiten und Kenntnisse.

Unterschied zwischen Potenzial- und Erfahrungssäule

Die Erfahrungssäule erfordert einen Hochschulabschluss oder eine zweijährige Berufsausbildung und einen festen Arbeitsvertrag. Die Potenzialsäule ermöglicht die Einreise über ein Punktesystem und setzt Grundkenntnisse in Deutsch oder Englisch voraus.

Familiennachzug

Inhaber der Chancenkarte haben keinen Anspruch auf Familiennachzug. Ein Wechsel zu einem anderen Aufenthaltstitel ermöglicht jedoch den Nachzug.

Wechsel des Aufenthaltstitels

Ein Wechsel des Aufenthaltstitels ist nach einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme möglich. Voraussetzung ist ein fester Arbeitsvertrag.

Kriterien der Chancenkarte

Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie mindestens sechs Punkte im Punktesystem erreichen. Kriterien umfassen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Berechnen Sie Ihre Punkte, um Ihre Chancen zu prüfen.

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Vorteile der Chancenkarte

Für Fachkräfte

Die Chancenkarte ermöglicht es Ihnen, ohne einen festen Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen und bis zu einem Jahr lang nach einer geeigneten Arbeitsstelle zu suchen. Sie bietet eine flexible Möglichkeit, Ihre beruflichen Chancen zu verbessern und sich in Deutschland zu integrieren. Sie können auch an Probearbeiten und Nebenbeschäftigungen teilnehmen, um Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bei erfolgreicher Integration und beruflicher Etablierung können Sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel beantragen.

Für Arbeitgeber

Deutsche Unternehmen profitieren von einem erweiterten Pool an qualifizierten Fachkräften. Das vereinfachte Anwerbungsverfahren erleichtert es, internationale Fachkräfte schnell und unkompliziert zu rekrutieren und zu beschäftigen. Dies hilft besonders in Branchen wie IT, Pflege und Ingenieurwesen, wo der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften hoch ist.

Agenturen und Sprachschulen aus dem Ausland

Agenturen und Sprachschulen aus dem Ausland werden durch die Chancenkarte voraussichtlich viele neue Möglichkeiten erhalten, um Personal oder Sprachschüler nach Deutschland zu vermitteln. Dazu brauchen sie voraussichtlich Partneragenturen in Deutschland sowie Unternehmen, die passendes Personal suchen und bereit sind, via Chancenkarte anzustellen. Wir von Life-in-Germany.de bereiteten dazu derzeit eine Lösung vor, mit der ausländische Agenturen und Sprachschulen gezielt solche Unternehmen finden. Registrieren Sie sich als ausländische Agentur oder Sprachschule noch heute auf unserem Finder, um dazu Informationen zu erhalten.

Integration und Unterstützung

Die erfolgreiche Integration von Fachkräften ist ein zentrales Ziel der Chancenkarte. Sprachschulen und kulturelle Integrationsprogramme spielen eine wichtige Rolle, um Ihnen den Start in Deutschland zu erleichtern. Diese Angebote umfassen:

  • Sprachkurse: Diese gehen über grundlegende Sprachkenntnisse hinaus und fördern Ihre berufliche und soziale Integration.
  • Kulturelle Integrationsprogramme: Diese bieten Ihnen Orientierungshilfen im neuen Lebensumfeld und fördern das Verständnis für deutsche Werte und Gepflogenheiten.
  • Praktische Unterstützung: Workshops, soziale Aktivitäten und interkulturelle Trainings helfen Ihnen, sich schnell in Ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden.

Daten und Fakten

  • Laut Arbeitsagentur gibt es derzeit über 780.000 offene Stellen in Deutschland.
  • Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland liegt bei ca. 3.994 Euro.
  • Im Jahr 2020 betrug die Erwerbstätigenquote in Deutschland 76,6%.
  • Deutschland hat eines der größten Arbeitskräftepotenziale in Europa.

Beispielberechnung

Ein Beispiel: Sie sprechen Deutsch auf Niveau B2 (2 Punkte), haben einen Sponsor in Deutschland (1 Punkt) und einen Studienabschluss (4 Punkte). Damit erreichen Sie insgesamt 7 Punkte und qualifizieren sich für die Chancenkarte.

Unverbindliche Berechnung der Punkte – für exakte Auskünfte wenden Sie sich bitte an die deutschen Behörden:

Ist die Chancenkarte mit der Green Card vergleichbar?

Ja und nein. Ein Teil der Green Card wird als Lotterie vergeben – dies macht die Chancenkarte nicht. Eher ist die Chancenkarte der Green Card ähnlich, die man bekommt, wenn man einen Arbeitsvertrag hat.

Jedoch dient Chancenkarte eher der gezielten Suche eines Jobs in Deutschland. Drittstaatler sollen mit der Chancenkarte weder direkt unbeschränkt in Deutschland arbeiten noch sich dauerhaft in Deutschland aufhalten können. Geplant ist vielmehr, dass die Chancenkarte nur „zur Ausübung von Beschäftigungen von insgesamt bis zu 20 Stunden je Woche sowie für jeweils bis zu zwei Wochen von zeitlich unbegrenzten Probebeschäftigungen“ berechtige.

Wer während dieser Probearbeit jedoch eine Einstellung durch deinen deutschen Arbeitgeber bekommt, kann dann einen längerfristigen Aufenthalt bekommen. Erhält man als Drittstaatler keinen Arbeitsvertrag, muss man auch wieder ausreisen.

Fragen und Antworten

  1. Was ist die Chancenkarte?

    Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis, die einem Ausländer erteilt werden kann, um nach einer Erwerbstätigkeit oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu suchen.

  2. Wer kann eine Chancenkarte erhalten?

    Ein Ausländer kann eine Chancenkarte erhalten, wenn er eine Fachkraft ist oder mindestens sechs Punkte nach den vorgegebenen Kriterien erreicht. Außerdem muss er über ausreichende deutsche oder englische Sprachkenntnisse verfügen und seinen Lebensunterhalt sichern können.

  3. Wie kann man Punkte für eine Chancenkarte sammeln?

    Ein Ausländer kann Punkte für eine Chancenkarte sammeln, indem er eine ausländische Berufsqualifikation hat, für die eine Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist, um die Gleichwertigkeit mit einer inländischen Berufsqualifikation festzustellen. Außerdem kann er Punkte für gute oder ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, einschlägige Berufserfahrung und eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet sammeln. Die genauen Kriterien und Punktzahlen können in Absatz 3 bis 6 des Gesetzestextes nachgelesen werden.

  4. Wie lange ist eine Chancenkarte gültig?

    Eine Chancenkarte wird für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt und kann nicht verlängert werden. Eine erneute Chancenkarte kann nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer zuvor mindestens so lange im Ausland oder erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Chancenkarte im Bundesgebiet aufgehalten hatte.

  5. Welche Beschäftigungen sind mit einer Chancenkarte erlaubt?

    Eine Chancenkarte berechtigt nur zur Ausübung von Beschäftigungen bis zu zwanzig Stunden je Woche sowie für jeweils bis zu zwei Wochen von zeitlich unbegrenzten Probebeschäftigungen. Eine Probebeschäftigung muss entweder qualifiziert sein, auf eine Ausbildung abzielen oder geeignet sein, im Rahmen einer Maßnahme nach § 16d aufgenommen zu werden.

  6. Kann die Anzahl der Chancenkarten begrenzt werden?

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, zur Steuerung der Erwerbsmigration die Anzahl der Chancenkarten, die Ausländern erteilt werden, die sich noch nicht im Bundesgebiet aufhalten, jährlich oder unterjährig zu begrenzen.

  7. Was sind die Kriterien für die Punktevergabe bei der Chancenkarte?

    Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen Punkte vergeben werden, darunter die Berufsqualifikation, die Berufserfahrung, die Sprachkenntnisse und das Alter.

  8. Welche Sprachkenntnisse werden bei der Chancenkarte vorausgesetzt?

    Für eine Chancenkarte nach Absatz 1 Nummer 2 müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden.

  9. Welche Berufsqualifikationen werden bei der Chancenkarte anerkannt?

    Anerkannt werden ausländische Berufsqualifikationen, die von dem Staat, in dem sie erworben wurden, staatlich anerkannt sind und deren Erlangung eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt hat.

  10. Kann die Chancenkarte verlängert werden?

    Nein, die Verlängerung ist ausgeschlossen. Eine Chancenkarte kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer zuvor mindestens so lange im Ausland oder erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Chancenkarte im Bundesgebiet aufgehalten hatte.

  11. Wozu berechtigt die Chancenkarte?

    Die Chancenkarte berechtigt nur zur Ausübung von Beschäftigungen bis zu zwanzig Stunden je Woche sowie für jeweils bis zu zwei Wochen von zeitlich unbegrenzten Probebeschäftigungen.

  12. Kann man während des Aufenthalts mit Chancenkarte die Beschäftigung wechseln?

    Ja, eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist möglich, wenn der neue Arbeitgeber eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorlegt.

  13. Was ist eine Globalzustimmung bei der Chancenkarte?

    Die Bundesagentur für Arbeit kann für einzelne Berufe oder Beschäftigungen feststellen, dass die Besetzung offener Stellen für einen befristeten Zeitraum mit den durch Tarifvertrag oder durch die Bundesagentur für Arbeit festgelegten Arbeitsbedingungen arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist (Globalzustimmung).

Fazit

Die Chancenkarte stellt einen bedeutenden Fortschritt in der deutschen Einwanderungspolitik dar. Sie bietet Ihnen als qualifizierte Fachkraft eine flexible und effiziente Möglichkeit, in Deutschland eine berufliche Zukunft aufzubauen. Sowohl Sie als auch deutsche Arbeitgeber profitieren von den zahlreichen Vorteilen dieses Systems, das eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft unterstützt.

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