Viele Restaurants in Deutschland haben derzeit mit enormem Personalmangel zu kämpfen. Daher entsteht die Frage, ob man einen Koch aus dem Ausland anstellen kann. Wir beantworten Fragen dazu.
Inhaltsverzeichnis
Zur Situation in den Küchen
In vielen Fällen sind Küchenchefs in der Gegenwart schon damit zufrieden, überhaupt Personal für den Einsatz in der Küche zu finden. Fragen der Qualifikation und Erfahrung sind oftmals völlig nachrangig – Hauptsache, es gibt überhaupt Unterstützung. Der deutsche Arbeitsmarkt ist jedoch wie leergefegt.
Voraussichtlich wird sich dies auch kaum ändern. Einerseits gibt es da das neue Bürgergeld und massiv steigende Lebenshaltungskosten. Andererseits droht auch in Deutschland eine Arbeiterlosigkeit: Es stehen im Land immer weniger Erwerbstätige zur Verfügung.
Natürlich kann versucht werden, im Restaurantbetrieb weitere Effizienzgewinne zu erzielen, beispielsweise durch:
- Vereinheitlichung von Gerichten
- Verringerung der Tischzahl
- Effizientere Geräte und Maschinen
- Vorgefertigte Zutaten.
Dies alles stößt aber irgendwann an seine Grenzen. Vor allem dann, wenn es sich um hochwertige Restaurants handelt. Viele Restaurants sehen daher den einzigen Weg in der Anwerbung ausländischer Küchenmitarbeiter, einschließlich Köche.
Life-in-Germany.de ist ein unabhängiges Online-Magazin, das seit 2018 über Karrieremöglichkeiten in Deutschland informiert. Wir geben Tipps zu Ausbildung, Dualem Studium, Studium, Job und Bewerbung. Wir unterstützen Unternehmen und Initiativen bei der internationalen Fachkräftegewinnung. Wir freuen uns über Kooperationsanfragen und Themenvorschläge.
Köche aus der EU
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können weiterhin problemlos in Küchen und Restaurants in Deutschland beschäftigt werden. Über erforderliche Sprachkenntnisse und Qualifikationen entscheidet allein der Arbeitgeber.
Problematisch ist dabei weiterhin, dass die Märkte auch im EU-Ausland praktisch leer sind – zumindest, wenn man ein Grundmaß an Fähigkeiten erwartet. Köchinnen und Köche mit einer qualifizierten Ausbildung und Berufserfahrung in der EU zu finden, ist weiterhin sehr schwer. Ein Ansatz zur Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im EU-Ausland kann die Kooperation mit Sprachschulen sein.
Köche aus den Westbalkanstaaten
Über die Westbalkanregelung können derzeit Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen Job in Deutschland aufnehmen. Vorteil ist hier, dass Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden müssen. Auch ist keine Anerkennung der Qualifikationen bei der Westbalkanregelung erforderlich.
Köche aus der Ukraine
Durch den Krieg gegen die Ukraine gibt es derzeit einige hunderttausend ukrainische Flüchtlinge in Deutschland. Diese können relativ leicht eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und können in den Küchen angestellt werden. Zu beachten ist hier, dass es sich meistens um Frauen handelt und selten eine Kochausbildung vorliegt.
Für Hilfstätigkeiten oder für die Bedienung kann dies jedoch eine Möglichkeit sein. Hierzu können sich Arbeitgeber an die Arbeitsagentur wenden oder direkt ukrainische Flüchtlinge für einen Job ansprechen.
Studentische Aushilfen aus dem Ausland (Saisonarbeit)
Bis zu 90 Tage im Jahr können ausländische Studentinnen und Studenten in Deutschland arbeiten. Sprachkenntnisse und Qualifikationen werden nicht geprüft, der Student oder die Studentin muss nur ordentlich an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sein. Da Ferientermine weltweit unterschiedlich ausfallen, lässt sich fast über das gesamte Jahr eine Anstellung von ausländischen Studenten sicherstellen.
Azubis
Azubis sind nach wie vor eine sehr gute Möglichkeit, um unmittelbar Personalengpässe zu stillen und mittelfristig neues Fachpersonal zu entwickeln. Sprechen die angehenden Azubis Deutsch (Niveau B1) und haben einen Schulabschluss, können sie aus allen Ländern der Welt problemlos angestellt werden.
Auch aus Drittstaaten wie Pakistan, Nigeria, Indonesien oder Madagaskar können so Azubis für den Beruf des Kochs / der Köchin angeworben und angestellt werden. Bewerberinnen und Bewerber kann man über Personalvermittler, spezialisierte Stellenbörsen, durch eigene Stellenanzeigen für Azubis oder durch die Arbeitsagentur erhalten. Auch unter den Flüchtlingen aus der Ukraine lassen sich eventuell Azubis und Azubinen finden.
Fragen und Antworten
Benötigt ein Koch aus dem Ausland immer ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten?
Ja, Köche aus Nicht-EU-Ländern benötigen in der Regel ein Arbeitsvisum, um in Deutschland tätig zu sein. Das Visum wird bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragt. Eine Ausnahme gilt für Bürger aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz, die kein Visum benötigen.
Welche Sprachanforderungen gibt es für ausländische Köche in Deutschland?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Sprachkenntnisse, aber Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau sind für die Arbeit und Integration im Team sehr hilfreich. Viele Arbeitgeber bevorzugen Bewerber mit grundlegenden Sprachkenntnissen, um die Kommunikation im Betrieb sicherzustellen.
Können ausländische Köche in Deutschland eine Ausbildung machen?
Ja, ausländische Bewerber können eine duale Ausbildung als Koch/Köchin in Deutschland absolvieren. Dafür müssen sie mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen. Ein Sprachlevel von B1 ist für die Berufsschule in der Regel erforderlich.
Wie lange dauert es, bis ein Visum für einen Koch ausgestellt wird?
Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum kann je nach Land und individueller Situation zwischen 4 und 12 Wochen betragen. Arbeitgeber sollten diesen Zeitraum bei der Planung berücksichtigen und frühzeitig mit den Anträgen beginnen.
Können ausländische Köche ihre Familien nach Deutschland holen?
Ja, ausländische Köche können ihre Familien nach Deutschland nachholen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören ein gesichertes Einkommen, ausreichender Wohnraum und ein Aufenthaltstitel, der den Familiennachzug erlaubt.
Welche Arbeitszeiten gelten für ausländische Köche in Deutschland?
Für Köche gelten die gleichen Arbeitszeitregelungen wie für andere Arbeitnehmer in Deutschland. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, wobei Überstunden erlaubt sind, solange sie durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen werden.
Welche Unterstützung gibt es für ausländische Köche bei der Integration?
Viele Restaurants bieten Unterstützung bei der Integration, wie etwa Hilfe bei Behördengängen oder Sprachkursen. Zudem gibt es regionale Integrationsprogramme und Beratungsstellen, die ausländischen Fachkräften den Einstieg erleichtern.
Was passiert, wenn ein ausländischer Koch seinen Arbeitsplatz wechselt oder verliert?
Bei einem Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitsplatzverlust bleibt die Aufenthaltserlaubnis nur gültig, wenn der neue Job die gleichen Voraussetzungen wie der alte erfüllt. Der neue Arbeitgeber muss den Wechsel bei der Ausländerbehörde und gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Bei einem Verlust der Arbeitsstelle sollte schnellstmöglich eine neue Beschäftigung gesucht werden.
Spezialitätenköche aus dem Ausland in Deutschland anstellen
Die Anstellung von Spezialitätenköchen aus dem Ausland ermöglicht es deutschen Restaurants, authentische landestypische Gerichte anzubieten und ihre kulinarische Vielfalt zu erweitern. Deutschland hat klare Regelungen für die Beschäftigung von Köchinnen und Köchen aus Nicht-EU-Ländern geschaffen, um sicherzustellen, dass die Fachkräfte die Voraussetzungen für eine reibungslose Integration in den Arbeitsmarkt erfüllen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Verfahren abläuft und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Voraussetzungen für die Anstellung von Spezialitätenköchen
Die Anstellung eines Spezialitätenkochs aus dem Ausland erfordert, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese beziehen sich sowohl auf die Fachkraft selbst als auch auf das Restaurant, das sie beschäftigen möchte.
Ein wesentliches Kriterium ist die Staatsangehörigkeit des Kochs. Die Fachkraft muss aus dem Land stammen, dessen Küche im Restaurant angeboten wird. Beispielsweise darf ein indischer Koch authentische indische Gerichte in einem entsprechenden Restaurant zubereiten. Diese Regelung stellt sicher, dass das kulinarische Angebot authentisch bleibt.
Darüber hinaus muss der Koch eine abgeschlossene Kochausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Herkunftsland vorweisen. Diese praktische Erfahrung ist essenziell, um die hohe Qualität der Speisen und die Beherrschung traditioneller Rezepte sicherzustellen.
Das Restaurant selbst muss als Spezialitätenrestaurant klassifiziert sein. Dies bedeutet, dass es sich auf landesspezifische Speisen konzentriert, die nach traditionellen Rezepten zubereitet werden. Allgemeine Restaurants, Buffets oder Lieferservices erfüllen diese Bedingung nicht.
Ablauf des Anstellungsprozesses
Die Einstellung eines Spezialitätenkochs aus einem Drittstaat erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst schließt das Restaurant einen Arbeitsvertrag mit der Fachkraft ab. Dieser Arbeitsvertrag dient als Grundlage für die weitere Bearbeitung durch Behörden.
Mit dem Arbeitsvertrag kann die Fachkraft ein Visum beantragen. Dies erfolgt bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland. Hierfür müssen neben dem Vertrag auch Nachweise über die Ausbildung und Berufserfahrung eingereicht werden.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob alle Voraussetzungen für die Anstellung erfüllt sind. Sie stellt sicher, dass die Beschäftigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und erteilt eine Zustimmung, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Nach der Erteilung des Visums kann die Fachkraft nach Deutschland einreisen. Innerhalb von wenigen Tagen nach der Ankunft muss die Anmeldung bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die zur Arbeit berechtigt.
Arbeitsrechtliche und organisatorische Besonderheiten
Spezialitätenköche unterliegen den gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie deutsche Arbeitnehmer. Dazu gehört insbesondere die Anmeldung zur Sozialversicherung, die ab dem ersten Arbeitstag verpflichtend ist. Die Einhaltung von Mindestlöhnen, Arbeitszeiten und Urlaubsvorschriften ist ebenfalls sicherzustellen.
Arbeitgeber sollten zudem darauf achten, dass die Fachkräfte in den Betrieb integriert werden. Sprachkenntnisse sind ein zentraler Faktor, weshalb es sinnvoll sein kann, Sprachkurse anzubieten oder den Zugang zu solchen zu erleichtern. Dies fördert nicht nur die Arbeitsleistung, sondern erleichtert auch die soziale Integration.
Tabelle: Schritte zur Einstellung eines Spezialitätenkochs
Schritt | Beschreibung |
---|---|
Arbeitsvertrag abschließen | Vereinbarung der Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Fachkraft |
Visum beantragen | Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland |
Prüfung durch die Arbeitsagentur | Überprüfung der Qualifikationen und des Arbeitsvertrags |
Einreise nach Deutschland | Nach Visumerteilung Ankunft und Aufnahme der Arbeit |
Aufenthaltserlaubnis beantragen | Registrierung bei der Ausländerbehörde für die rechtliche Arbeitsaufnahme |
Sozialversicherung anmelden | Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern ab dem ersten Arbeitstag |
Fazit: Chancen für Fachkräfte und Restaurants
Die Beschäftigung von Spezialitätenköchen aus dem Ausland ist eine Bereicherung für die deutsche Gastronomie. Sie ermöglicht es Restaurants, authentische Gerichte anzubieten und sich auf dem Markt hervorzuheben. Gleichzeitig eröffnet sie Fachkräften aus dem Ausland neue berufliche Perspektiven und die Möglichkeit, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen. Mit klaren Regelungen und einer strukturierten Vorgehensweise können beide Seiten von dieser Zusammenarbeit profitieren.