Als ausländischer Bewerber möchtest du möglicherweise ein Visum für Deutschland beantragen, um für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu lernen, zu leben oder zu arbeiten. Wir erklären dir einige Grundlagen.
Darum geht es hier
Art des Visums
Die Art des Visums, das du benötigst, hängt davon ab, welchen Zweck dein Aufenthalt in Deutschland hat.
Es gibt verschiedene Arten von Visa für Deutschland, darunter das Schengen-Visum oder das nationale Visum. Die genauen Anforderungen und Bedingungen für jedes Visum sind unterschiedlich und sollten vor der Beantragung gründlich recherchiert werden:
- Arbeitsvisum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die in Deutschland arbeiten möchten, sei es als hochqualifizierte Fachkräfte oder als Saisonarbeiter.
- Studentenvisum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die in Deutschland studieren möchten, sei es für einen Bachelor- oder Master-Abschluss oder für ein Austauschprogramm.
- Visum für eine duale Ausbildung: Dieses Visum gilt für Personen, die eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten, d.h. eine Kombination aus schulischer Ausbildung und praktischer Arbeit in einem Unternehmen.
- Blaue Karte EU für Deutschland: Dieses Visum gilt für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten möchten.
- Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland: Das Visum zur Arbeitsplatzsuche (‘Job Seeker Visa’) richtet sich an arbeitssuchende Personen, die einen Hochschulabschluss oder einen Berufsschulabschluss haben und aus einem Drittstaat kommen.
- Chancenkarte: Die Chancenkarte wird voraussichtlich ein neues Instrument zur Zuwanderung nach Deutschland sein.
- Visum für Duales Studium: Dieses Visum gilt für Personen, die ein duales Studium in Deutschland absolvieren möchten, d.h. eine Kombination aus Studium an einer Hochschule und praktischer Arbeit in einem Unternehmen.
- Kurzfristiges Schengen-Visum: Dieses Visum gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen und ist für touristische, geschäftliche oder private Zwecke bestimmt.
- Langfristiges Visum für den Aufenthalt in Deutschland: Dieses Visum gilt für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und ist für Personen bestimmt, die in Deutschland studieren, arbeiten oder sich aus anderen Gründen für einen längeren Zeitraum aufhalten möchten.
- Nationales Visum für den langfristigen Aufenthalt in Deutschland: Dieses Visum gilt für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und ist für Personen bestimmt, die in Deutschland arbeiten, studieren oder aus familiären Gründen für einen längeren Zeitraum aufhalten möchten.
- Transitvisum für den Flughafentransit durch Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die auf dem Weg zu einem anderen Ziel durch Deutschland reisen und den Flughafen nicht verlassen möchten.
- Familienzusammenführungsvisum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die sich mit ihren Familienmitgliedern in Deutschland wieder vereinen möchten.
- Besuchsvisum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die für einen kurzen Zeitraum (in der Regel bis zu 90 Tagen) nach Deutschland reisen möchten, um Freunde oder Verwandte zu besuchen.
- Sprachkurs-Visum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die einen Deutsch-Sprachkurs in Deutschland besuchen möchten.
- Künstler-Visum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Künstler, die in Deutschland arbeiten möchten.
- Forschungs-Visum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die in Deutschland Forschung betreiben möchten.
- Au-pair-Visum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die als Au-pair in einer deutschen Familie arbeiten möchten.
- Saisonarbeit-Visum für Deutschland: Dieses Visum gilt für Personen, die in Deutschland saisonale Arbeit verrichten möchten, z.B. in der Landwirtschaft oder im Tourismus.
- Visum für Freiwilligendienst: Dieses Visum gilt für Personen, die einen Freiwilligendienst in Deutschland absolvieren möchten, z.B. im sozialen oder ökologischen Bereich.
- Visum für Praktikum: Dieses Visum gilt für Personen, die ein Praktikum in Deutschland absolvieren möchten, sei es im Rahmen ihres Studiums oder als Teil ihrer Berufsausbildung.
- Visum für medizinische Behandlung: Dieses Visum gilt für Personen, die in Deutschland medizinisch behandelt werden müssen und dafür einen längeren Aufenthalt benötigen.
- Visum für Rückkehrer: Dieses Visum gilt für Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit oder einer Aufenthaltsberechtigung, die ins Ausland gezogen sind und wieder nach Deutschland zurückkehren möchten.
- Visum für Investoren: Dieses Visum gilt für Personen, die in Deutschland investieren möchten, sei es durch die Gründung eines Unternehmens oder durch den Kauf von Immobilien.
So beantragst du ein Visum für Deutschland
Wenn du ein Visum für Deutschland beantragen möchtest, musst du in der Regel einen Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in deinem Heimatland stellen. Dazu benötigst du verschiedene Dokumente, wie zum Beispiel einen gültigen Reisepass, ein Rückflugticket und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
Um ein Visum für Deutschland zu erhalten, musst du auch einen Grund für deinen Aufenthalt angeben und gegebenenfalls nachweisen, dass du über die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten verfügst, um in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren. Wenn du ein Visum für eine längere Zeit beantragst, musst du möglicherweise auch eine Krankenversicherung nachweisen.
Ablauf
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung eines Visums für Deutschland ein umfassender Prozess sein kann und Zeit und Geduld erfordert. Du solltest dich im Voraus über die genauen Anforderungen informieren und sicherstellen, dass du alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen vorbereitet hast.
Wenn du dein Visum für Deutschland erhalten hast, gibt es bestimmte Regeln und Vorschriften, die du einhalten musst. Zum Beispiel musst du dich möglicherweise bei der örtlichen Ausländerbehörde registrieren lassen und sicherstellen, dass du deine Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängerst.
Wenn du während deines Aufenthalts in Deutschland feststellst, dass du dein Visum verlängern oder ändern musst, solltest du dies rechtzeitig beantragen und sicherstellen, dass du alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen vorbereitet hast. Es ist wichtig, dass du alle Regeln und Vorschriften einhältst, um deinen Aufenthalt in Deutschland reibungslos zu gestalten.
Wenn du Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit deinem Visum für Deutschland hast, solltest du dich unbedingt an die örtliche Ausländerbehörde oder die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in deinem Heimatland wenden. Sie können dir weitere Informationen und Unterstützung bieten und sie sind die einzige verbindliche Stelle für Auskünfte.

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Wer braucht kein Visum für Deutschland?
Deutsche oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen kein Visum. Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen ebenfalls kein Visum für einen Aufenthalt in Deutschland. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Darüber hinaus gibt es einige weitere Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. Zum Beispiel benötigen Staatsangehörige einiger Länder kein Visum für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland, wenn sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels eines anderen EU-Landes sind.
Fragen und Antworten zum Visum für Deutschland
Rolle der Ausländerbehörde
Sobald du in Deutschland bist, wirst du früher oder später Kontakt mit der Ausländerbehörde bekommen. Im Englischen ist die Ausländerbehörde das Ausländeramt oder die Einwanderungsbehörde in Deutschland. Sie ist eine staatliche Behörde, die für die Verwaltung und Regelung des rechtlichen Status der im Land lebenden Ausländer zuständig ist. Dazu gehört die Ausstellung von Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und die Bearbeitung anderer einwanderungsbezogener Angelegenheiten.
Der Zusammenhang zwischen der Ausländerbehörde und Visa besteht darin, dass diese Behörde Visaanträge und -verlängerungen für Nicht-EU-Bürger bearbeitet, die in Deutschland leben, arbeiten oder studieren möchten. Wenn du ein Visum brauchst, musst du es bei einem deutschen Konsulat oder einer Botschaft in deinem Heimatland beantragen. Wenn du in Deutschland bist, ist die Ausländerbehörde die zuständige Behörde für Visaangelegenheiten.
In jeder größeren Stadt und jedem Landkreis in Deutschland gibt es eine Ausländerbehörde. Du kannst sie finden, indem du online nach der Website der örtlichen Regierung suchst oder im Rathaus nachfragst. Es ist wichtig, dass du die für deinen Wohnort zuständige Behörde aufsuchst, denn dort werden deine Unterlagen aufbewahrt.
Du solltest dich an die Ausländerbehörde wenden, wenn du Hilfe in Sachen Visum oder Aufenthaltsgenehmigung brauchst, z. B. bei:
- Beantragung oder Verlängerung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis.
- Melde deine Adresse an, wenn du neu in Deutschland bist.
- Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder eines Studentenvisums.
- Einen verlorenen oder gestohlenen Aufenthaltstitel melden.
- Beantragung eines Daueraufenthalts oder der Staatsbürgerschaft.
Die Ausländerbehörde bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter die Bearbeitung von Anträgen auf Visa, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis und Daueraufenthalt. Sie kümmert sich auch um Fragen der Familienzusammenführung und berät in rechtlichen Fragen zu Einwanderung und Aufenthalt. Außerdem kann die Behörde Unterstützung in Form von Sprachkursen, Integrationsprogrammen und anderen Hilfsmitteln anbieten, die Ausländern helfen, sich an das Leben in Deutschland anzupassen.
Sperrkonto
Ein Sperrkonto ist eine Art von Bankkonto, das von ausländischen Studenten oder anderen Personen eröffnet werden kann, die ein Visum für Deutschland beantragen möchten. Das Sperrkonto muss den Betrag enthalten, der für den Lebensunterhalt des Antragstellers während seines Aufenthalts in Deutschland erforderlich ist, und es muss für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts gesperrt bleiben.
Das Sperrkonto muss von einer deutschen Bank geführt werden und es ist wichtig, dass der Antragsteller alle Anforderungen und Bedingungen für das Sperrkonto erfüllt. Das Sperrkonto wird vom deutschen Konsulat oder der Botschaft als Nachweis für ausreichende finanzielle Mittel anerkannt, die für ein Visum für Deutschland erforderlich sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Sperrkonto nicht für alle Arten von Visa erforderlich ist und dass die Anforderungen je nach Land und Art des Visums unterschiedlich sein können.
Anbieter für ein solches Sperrkonto sind beispielsweise Coracle* oder Fintiba*
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