
Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9874) vorgelegt. Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Das will die Bundesregierung nun ändern.
Inhaltsverzeichnis
Künftig Teilzeit im Freiwilligendienst möglich
Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (FSJ, FÖJ) und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFD) sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können.
Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen.
Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden.
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Aktuelle Statistiken zu den Freiwilligendiensten
Nach Angaben der Bundesregierung waren im Januar 2023 36 524 Bundesfreiwillige im Dienst. Davon befanden sich 8 341 Bundesfreiwillige bei Trägern mit privatrechtlichem Bezug. Die übrigen Bundesfreiwilligen leisteten ihren Dienst bei öffentlich-rechtlichen Trägern bzw. öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften, kirchlichen Trägern und bei Vereinen. Im Ergebnis leisteten also rund 23 Prozent der Bundesfreiwilligen
ihren Dienst bei Einsatzstellen, die der Definition „Wirtschaft“ unterfallen.

Im Freiwilligen Sozialen Jahr befanden sich zum Zeitpunkt der letzten statistischen Erhebung (01.12.2021) 53 342 Freiwillige im Dienst. In den Einsatzbereichen der stationären Pflege, der Krankenhäuser und Kliniken, der ambulanten sozialen Dienste und der Jugendherbergen waren 14 101 Freiwillige im Dienst. Dies entspricht rund 26 Prozent.
Im Freiwilligen Ökologischen Jahr befanden sich zum Zeitpunkt der letzten statistischen Erhebung (01.12.2021) 3 258 Freiwillige im Dienst. In den Einsatzbereichen ökologischer Bauernhof, Gärtnerei, Winzer, Imkerei waren 504 Freiwillige im Dienst. Dies entspricht rund 15 Prozent
Fragen und Antworten
Wie kann man einen Freiwilligendienst in Teilzeit absolvieren?
Für Freiwilligendienste in Teilzeit muss die wöchentliche Dienstzeit reduziert werden, sollte jedoch mehr als 20 Stunden betragen. Im Bundesfreiwilligendienst ist das Einverständnis der Einsatzstelle und des Freiwilligen erforderlich, während im Jugendfreiwilligendienst zusätzlich die Zustimmung des Trägers notwendig ist.
Wie kann man die wöchentliche Arbeitszeit im Freiwilligendienst reduzieren?
Die Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit erfordert die Zustimmung aller beteiligten Parteien. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit, die Entscheidung liegt bei Einsatzstelle und gegebenenfalls dem Träger.
Wie kann man einen Teilzeit-Freiwilligendienst unter 27 Jahren beginnen?
Junge Menschen unter 27 Jahren können nun ohne berechtigtes Interesse einen Teilzeit-Freiwilligendienst absolvieren. Die Änderungen gelten für das Freiwillige Soziale Jahr FSJ , das Freiwillige Ökologische Jahr FÖJ und den Bundesfreiwilligendienst BFD .
Wie kann man die finanziellen Rahmenbedingungen für Teilzeit-Freiwilligendienste verstehen?
Die Obergrenze für das Taschengeld in Freiwilligendiensten soll angehoben werden. Die genaue Höhe variiert je nach Dienstart und Einsatzstelle, wobei Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer reduzierten Arbeitszeit vergütet werden.
Wie kann man die rechtlichen Voraussetzungen für Teilzeit-Freiwilligendienste prüfen?
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz und Bundesfreiwilligendienstgesetz geregelt. Aktuelle Informationen zu den rechtlichen Änderungen können über die entsprechenden Gesetzestexte und offiziellen Stellen eingesehen werden.
Einflüsse von Künstlicher Intelligenz im Bereich Freiwilligendienst
Wie verändert Künstliche Intelligenz derzeit Freiwilligendienst? Dr. Wolfgang Sender, Sozialwissenschaftler, erklärt: “Ich sehe in meiner Forschung, dass KI-Systeme bereits heute die Matching-Prozesse zwischen Freiwilligen und Einsatzstellen optimieren.” Algorithmen analysieren Kompetenzprofile und Einsatzpräferenzen, um passgenauere Vermittlungen zu ermöglichen. Automatisierte Verwaltungstools entlasten zudem Trägerorganisationen bei der Dokumentation und Stundenabrechnung. Die menschliche Fachkraft bleibe jedoch für die persönliche Betreuung und Konfliktlösung unverzichtbar, betont Sender.
Für die kommenden fünf bis zehn Jahre prognostiziert Sender eine stärkere Integration von KI in die Qualifizierung von Freiwilligen. Nach seiner Einschätzung werden adaptive Lernplattformen individuelle Schulungsinhalte basierend auf Einsatzbereichen generieren. Sender erwartet voraussichtlich KI-gestützte Analysen zur Wirkungsmessung sozialer Projekte. Spezialisierte manuelle Tätigkeiten in praktischen Einsätzen sowie die akademische Steuerung dieser Systeme werden seiner Prognose nach bestehen bleiben.
Berufseinsteigern rät Sender zur Entwicklung technologiegestützter Sozialkompetenzen. “Ich empfehle, sich auf Bereiche zu konzentrieren, in denen Empathie und KI-Anwendungen synergistisch wirken”, so Sender. Konkret nennt er den Umgang mit datenbasierten Planungstools und die ethical assessment von Algorithmen im Sozialbereich. Chancen liegen in der Effizienzsteigerung, während Risiken in unkritischer Technologieabhängigkeit bestehen. Eine General AI würde nach aktuellem Stand eher administrative Prozesse verändern, nicht aber die zwischenmenschliche Kernarbeit ersetzen. Blue-Collar-Tätigkeiten in Freiwilligendiensten behalten ihre Bedeutung, ebenso wie akademische Forschung zur Weiterentwicklung dieser Schnittstellen.
Stichwortsuche zu diesem Beitrag: BFD, Bundesfreiwilligendienstgesetz, Freiwilligendienst, FSJ, Jugendfreiwilligendienstegesetz, Teilzeit