Koch aus dem Ausland anstellen: Wie geht das?

KI-Bild von Midjourney

Viele Restaurants in Deutschland haben derzeit mit enormem Personalmangel zu kämpfen. Daher entsteht die Frage, ob man einen Koch aus dem Ausland anstellen kann. Wir beantworten Fragen dazu.

Zur Situation in den Küchen

In vielen Fällen sind Küchenchefs in der Gegenwart schon damit zufrieden, überhaupt Personal für den Einsatz in der Küche zu finden. Fragen der Qualifikation und Erfahrung sind oftmals völlig nachrangig – Hauptsache, es gibt überhaupt Unterstützung. Der deutsche Arbeitsmarkt ist jedoch wie leergefegt.

Voraussichtlich wird sich dies auch kaum ändern. Einerseits gibt es da das neue Bürgergeld und massiv steigende Lebenshaltungskosten. Andererseits droht auch in Deutschland eine Arbeiterlosigkeit: Es stehen im Land immer weniger Erwerbstätige zur Verfügung.

Natürlich kann versucht werden, im Restaurantbetrieb weitere Effizienzgewinne zu erzielen, beispielsweise durch:

  • Vereinheitlichung von Gerichten
  • Verringerung der Tischzahl
  • Effizientere Geräte und Maschinen
  • Vorgefertigte Zutaten.

Dies alles stößt aber irgendwann an seine Grenzen. Vor allem dann, wenn es sich um hochwertige Restaurants handelt. Viele Restaurants sehen daher den einzigen Weg in der Anwerbung ausländischer Küchenmitarbeiter, einschließlich Köche.

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Köche aus der EU

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können weiterhin problemlos in Küchen und Restaurants in Deutschland beschäftigt werden. Über erforderliche Sprachkenntnisse und Qualifikationen entscheidet allein der Arbeitgeber.

Problematisch ist dabei weiterhin, dass die Märkte auch im EU-Ausland praktisch leer sind – zumindest, wenn man ein Grundmaß an Fähigkeiten erwartet. Köchinnen und Köche mit einer qualifizierten Ausbildung und Berufserfahrung in der EU zu finden, ist weiterhin sehr schwer. Ein Ansatz zur Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im EU-Ausland kann die Kooperation mit Sprachschulen sein.

Köche aus den Westbalkanstaaten

Über die Westbalkanregelung können derzeit Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen Job in Deutschland aufnehmen. Vorteil ist hier, dass Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden müssen. Auch ist keine Anerkennung der Qualifikationen bei der Westbalkanregelung erforderlich.

Köche aus der Ukraine

Durch den Krieg gegen die Ukraine gibt es derzeit einige hunderttausend ukrainische Flüchtlinge in Deutschland. Diese können relativ leicht eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und können in den Küchen angestellt werden. Zu beachten ist hier, dass es sich meistens um Frauen handelt und selten eine Kochausbildung vorliegt.

Für Hilfstätigkeiten oder für die Bedienung kann dies jedoch eine Möglichkeit sein. Hierzu können sich Arbeitgeber an die Arbeitsagentur wenden oder direkt ukrainische Flüchtlinge für einen Job ansprechen.

Studentische Aushilfen aus dem Ausland (Saisonarbeit)

Bis zu 90 Tage im Jahr können ausländische Studentinnen und Studenten in Deutschland arbeiten. Sprachkenntnisse und Qualifikationen werden nicht geprüft, der Student oder die Studentin muss nur ordentlich an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sein. Da Ferientermine weltweit unterschiedlich ausfallen, lässt sich fast über das gesamte Jahr eine Anstellung von ausländischen Studenten sicherstellen.

Azubis

Azubis sind nach wie vor eine sehr gute Möglichkeit, um unmittelbar Personalengpässe zu stillen und mittelfristig neues Fachpersonal zu entwickeln. Sprechen die angehenden Azubis Deutsch (Niveau B1) und haben einen Schulabschluss, können sie aus allen Ländern der Welt problemlos angestellt werden.

Viele Restaurants in Deutschland haben derzeit mit enormem Personalmangel zu kämpfen. Einen Koch aus dem Ausland anzustellen, kann dafür eine Lösung sein.

Auch aus Drittstaaten wie Pakistan, Nigeria, Indonesien oder Madagaskar können so Azubis für den Beruf des Kochs / der Köchin angeworben und angestellt werden. Bewerberinnen und Bewerber kann man über Personalvermittler, spezialisierte Stellenbörsen, durch eigene Stellenanzeigen für Azubis oder durch die Arbeitsagentur erhalten. Auch unter den Flüchtlingen aus der Ukraine lassen sich eventuell Azubis und Azubinen finden.

Spezialitätenköche

Eine weitere Möglichkeit, um einen Koch aus dem Ausland anstellen zu können, ist eine spezielle Genehmigung durch die Arbeitsagentur für Spezialitätenköche.

Erste Voraussetzung dafür ist, dass das Restaurant keine allgemeine und keine allgemein regionale Ausrichtung hat, sondern tatsächlich landesspezifisch. Für solche Restaurants können auch Köchinnen und Köche aus Drittstaaten angestellt werden. Der Koch oder die Köchin muss jedoch aus dem Land stammen, dessen Küche angeboten werden. Wird also ein indisches Restaurant in Deutschland betrieben, können indische Staatsangehörige als Koch oder Köchin angestellt werden.

Zweitens muss der Koch oder die Köchin eine Kochausbildung im Heimatland absolviert haben sowie mindestens zwei Jahre als Koch im Heimatland gearbeitet haben. Für beides werden Nachweise verlangt.

Nicht genehmigt wird diese Möglichkeit nach Angaben der Arbeitsagentur für Imbisse, Catering-Unternehmen, Lieferservices und Buffet-Restaurants mit allgemein regionaler Ausrichtung.

Wer einen Spezialitätenkoch oder eine Spezialitätenköchin aus einem Drittstaat anstellen möchte, wendet sich an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur.

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