Arbeiten in Deutschland für Bosnier

Lesedauer: 3 Minuten.

Arbeiten in Deutschland für Bosnier: Bewerberinnen und Bewerber aus Bosnien und Herzegowina haben einen einfachen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt im Rahmen der sogenannten “Westbalkanregelung“. Bewerber aus Bosnien-Herzegowina können hierdurch einfach eine spezielle Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dazu müssen Bewerber ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem Arbeitgeber haben.

Außerdem müssen Bewerber einige weitere visarechtliche Voraussetzungen erfüllen. Vor der Einreise nach Deutschland und der Arbeitsaufnahme benötigen Bewerber aus Bosnien-Herzegowina ein Visum, das bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Die Visaerteilung dauert hier derzeit oft mehrere Monate. 2020 wird es nochmals neue Möglichkeiten für die Arbeitsaufnahme in Deutschland von Bosniern geben:

Arbeiten in Deutschland für Bosnier: Deutschland bietet jetzt neue berufliche Perspektiven für interessierte Bewerberinnen und Bewerber aus Bosnien und Herzegowina. Auf Basis des erneuerten Gesetzes zur Arbeitsmigration und anderer Regelungen können auch interessierte Bewerberinnen und Bewerber aus Bosnien und Herzegowina problemloser in Deutschland berufstätig sein. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Arbeiten in Deutschland für Bosnier

Als Bewerberinnen und Bewerber aus Bosnien und Herzegowina müssen Sie obligatorisch die folgenden Grundlagen erfüllen:

Bewerber müssen einen Berufsabschluss oder ein Hochschulstudium besitzen UND Deutsch mindestens auf Niveau B1 sprechen. Darüber hinaus müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen. Nicht vollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet – ebenso wenn sich eine Person auf eine Vielzahl von Stellen bewirbt. Bewerben Sie sich maximal auf zwei Stellenausschreibungen! Schließlich bitten wir alle Bewerber aus Bosnien und Herzegowina um Geduld: Die Auswahlprozesse werden in jedem einzelnen Falle mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab – aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen werden wir nicht in allen Fällen eine Auskunft zum Stand geben können!

Aktueller Stand

Bereits derzeit arbeiten viele Personen aus Bosnien und Herzegowina in Deutschland, beispielsweise als Pflegepersonal, Arzt, IT-Berater, Friseur, Sprachwissenschaftler oder als Dachdecker. Perspektivreich sind für Bewerber aus Bosnien und Herzegowina vor allem die Bereiche IT, Pflege, Berufsausbildung sowie Metallberufe und Bauberufe. Gemäß der deutschen Gesetzgebung bestehen für Personen aus Bosnien und Herzegowina dabei in Deutschland dieselben Arbeitsbedingungen wie für deutsche Arbeitnehmer. Beispielsweise hinsichtlich des Mindestlohns, der Arbeitszeiten und des Kündigungsschutzes bestehen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland für Deutsche und Bosnier keine Unterschiede.

Arbeiten in Deutschland für Bosnier: Was ist zu beachten?

Aus 96 bisher durch unsere Experten untersuchten Bewerbungen aus Bosnien und Herzegowina ist unseren Kunden aufgefallen, dass insbesondere die vorgelegten Lebensläufe in vielen Fällen nicht den Standards entsprechen, die in Deutschland angelegt werden. Speziell geben Akademiker in Lebensläufen häufig nicht korrekt an, welche Studienabschlüsse sie erreicht haben und wo, wann und in welchem Fachbereich studiert wurde und welcher Grad erreicht wurde. Wir von Life-in-Germany.de empfehlen allen Bewerbern aus Bosnien und Herzegowina daher auf jeden Fall die Nutzung der Europass-Vorlage zur Erstellung ihres tabellarischen Lebenslaufs.

Nicht wenige der untersuchten interessierte Bewerber bewarben sich darüber hinaus nach Analysen auf Positionen, in denen sie deutlich überqualifiziert oder deutlich unterqualifiziert waren. Wir empfehlen Bewerbern aus Bosnien und Herzegowina daher, die Stellenausschreibungen für die Jobs in Deutschland genau zu lesen und zu prüfen, ob sie als interessierte Bewerber auf diese Position auch gut passen. Bewerber sollten beachten: In Job sollte man sich auf spezifisch passende Jobs bewerben oder lieber eine Initiativbewerbung senden. In keinem Fall sollten sich Bewerber aus Bosnien und Herzegowina massenhaft auf Stellenausschreibungen bewerben, um nicht von Auswahlprozessen ausgeschlossen zu werden.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Datenschutzerklärung | Cookie-Einstellungen | Impressum | Kontakt | Newsletter

Rechtlicher Hinweis

Life-in-Germany.de ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland. Wir fokussieren auf die Gewinnung von ausländischen Fachkräften, Azubis und Studenten.

Alle Inhalte dieser Seite sind rechtlich geschützt und unterliegen dem Copyright. Bei den getroffenen Aussagen zu verschiedenen Fragen handelt es sich um redaktionelle Texte und unverbindliche Erstinformationen. Kein Text oder Element dieser Seite stellt eine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Wenden Sie sich für steuerliche Beratungen an einen Steuerberater. Die redaktionellen Texte geben den Stand sorgfältiger Recherche zum Veröffentlichungszeitpunkt dar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Sachverhalte seit Veröffentlichung ändern. Die Informationen stellen in keiner Weise eine Handlungsempfehlung dar. Die Informationen geben nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.  Informieren Sie uns bitte über eventuelle Fehler und Unzulänglichkeiten.

In den Stellenausschreibungen wie in allen anderen Texten der Seite Life-in-Germany.de sind Irrtümer, Fehler und Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen. Es ist möglich, insbesondere bei längerfristig ausgeschriebenen Stellenanzeigen, dass sich die Rahmenbedingungen im Zeitverlauf ändern und diese Änderungen durch die Arbeitgeber Life-in-Germany.de nicht oder nicht vollständig mitgeteilt werden. Wir bemühen uns stets um die aktuellste Fassung der Ausschreibungen. Verbindlich sind für Bewerber jedoch ausschließlich die Angaben des Unternehmens. Diese Angaben erfahren Sie im Bewerbungsgespräch und im Arbeitsvertrag. Die gelegentlich gewählte männliche Form bezieht immer gleichermaßen weibliche oder diverse Personen ein. Auf konsequente Mehrfachbezeichnung wurde aufgrund besserer Lesbarkeit an nachrangigen Stellen verzichtet. Alle Stellenausschreibungen und erläuternden Texte beziehen sich immer auf m/w/d.

* Bei mit diesem Zeichen gekennzeichneten Inhalten handelt es sich um Werbung / Affiliate Links: Beim Kauf über einen solchen Link entstehen Ihnen keine Mehrkosten – als Seitenbetreiber erhalten wir jedoch eine prozentuale Provision an Ihren Käufen, worüber wir uns mit finanzieren.