Vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung sind eine gute Möglichkeit, wie du mehr Geld in deinem Leben erhalten kannst. Wir erklären dir, was du zu vermögenswirksamen Leistungen in der Ausbildung wissen musst.
Inhaltsverzeichnis
Was sind vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung dienen zum Vermögensaufbau für Azubis in Deutschland. Es ist unerheblich, ob du Deutsche/r oder Ausländer/in bist: Wichtig ist nur, dass du in Deutschland als Azubi beschäftigt bist.
Die Vermögenswirksamen Leistungen sind Geldleistungen und kommen zunächst aus der Tasche des Arbeitgebers. Bis zu 40 Euro pro Monat kann dieser dir zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung zahlen. Dies gilt über die gesamte Dauer deiner Ausbildungszeit – also zwischen zwei und vier Jahren.
Für diese Leistungen erhältst du als Arbeitnehmer oder Azubi dann noch zusätzlich Geld vom Staat. Der Staat zahlt dir zusätzlich 9%, wenn deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag fließen und 20%, wenn diese in Aktien oder Fonds fließen.
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Wie funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage konkret?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist das vielleicht attraktivste „Geheimnis“ rund um die vermögenswirksamen Leistungen – und wird trotzdem häufig übersehen. Denn nicht nur der Arbeitgeber beteiligt sich durch monatliche Zahlungen von bis zu 40 Euro, auch der Staat legt unter bestimmten Bedingungen nochmal ordentlich etwas drauf. Wer VL in bestimmte Anlageformen wie Fonds oder Bausparverträge steckt, kann sich damit jährlich bis zu 80 Euro (Fonds) bzw. 43 Euro (Bausparen) an staatlicher Zulage sichern. Voraussetzung: Man liegt unter bestimmten Einkommensgrenzen und investiert gezielt in förderfähige Verträge.
Für VL in Fonds beträgt die Einkommensgrenze für Ledige derzeit 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (bei Verheirateten 40.000 Euro). Beim Bausparen liegt die Grenze sogar etwas höher: 17.900 Euro (bzw. 35.800 Euro). Wichtig ist dabei, dass es nicht auf das Bruttogehalt ankommt, sondern auf das „zu versteuernde Einkommen“, das durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kinderfreibeträge deutlich niedriger ausfallen kann. Damit profitieren auch viele Azubis, dual Studierende oder Berufseinsteiger.
Sparform | Max. Förderung 💶 | Einkommensgrenze (ledig) 💼 | Sparzulage-Satz 📊 | Wichtig für Anspruch 📝 |
---|---|---|---|---|
Investmentfonds | 80 € p.a. | 20.000 € | 20 % | Fonds müssen VL-fähig & inländisch sein |
Bausparvertrag | 43 € p.a. | 17.900 € | 9 % | Vertrag muss wohnwirtschaftlich nutzbar sein |
Ein Tipp für alle, die sich unsicher sind: Die Sparzulage muss jährlich über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden – meist erledigt das aber die Bank oder Bausparkasse automatisch durch eine sogenannte „Bescheinigung nach §13“. Wer regelmäßig seine VL checkt, keine Fristen verpasst (4 Jahre rückwirkend beantragbar!) und die staatliche Förderung mitnimmt, baut über Jahre ein kleines Vermögen auf – ganz ohne großen Aufwand.
Welche Anlageformen stehen für vermögenswirksame Leistungen zur Verfügung?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) klingen auf den ersten Blick wie ein pauschaler Geldzuschuss, den man „irgendwo“ spart. Doch in der Praxis sind die Wege, wie man diese Leistungen investieren kann, erstaunlich vielfältig – und je nach Lebenssituation, Risikobereitschaft und Planungshorizont sehr unterschiedlich zu bewerten. Die bekanntesten Anlageformen sind Bausparverträge, Investmentfonds, Banksparpläne, Lebensversicherungen und die Tilgung von Baukrediten. Jeder dieser Wege hat klare Vor- und Nachteile, die man kennen sollte, bevor man sich festlegt.
Vor allem junge Menschen in Ausbildung greifen oft zu Bausparverträgen, weil sie Sicherheit versprechen und später für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden können. Auch Investmentfonds, insbesondere VL-fähige Aktienfonds, werden immer beliebter – hier winken zwar höhere Renditen, aber auch ein gewisses Risiko. Wer auf absolute Sicherheit setzt, kann auf Banksparpläne oder sogar auf eine Direktzahlung in Lebensversicherungen ausweichen – auch wenn diese Modelle in der aktuellen Zinslandschaft oft kaum Erträge bringen.
Anlageform | Renditechance 📈 | Risiko ⚠️ | Staatlich gefördert ✅ | Besonderheit 💡 |
---|---|---|---|---|
Bausparvertrag | Niedrig | Gering | Ja (Bausparprämie) | Später für Immobilien nutzbar |
Investmentfonds | Mittel bis Hoch | Mittel | Ja (Sparzulage) | Höhere Renditen möglich, schwankt |
Banksparplan | Sehr niedrig | Sehr gering | Nein | Kaum Rendite, aber sehr sicher |
Baukredit-Tilgung | Mittel | Gering | Ja | Schuldenabbau mit Arbeitgeberhilfe |
Lebensversicherung | Niedrig | Gering | Nein | Langfristig, meist unflexibel |
Es lohnt sich also, die VL nicht einfach „irgendwo“ hinzuleiten, sondern die passende Form sorgfältig auszuwählen. Wer staatliche Zuschüsse wie die Arbeitnehmersparzulage optimal nutzen will, sollte dabei auf förderfähige Produkte setzen – und das möglichst frühzeitig. Gerade bei Fonds lohnt sich zudem ein Beratungsgespräch, um versteckte Gebühren und Risiken zu verstehen.
Daten und Fakten
- In Deutschland haben rund 50% der Auszubildenden Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
- Die maximale Höhe der vermögenswirksamen Leistungen beträgt derzeit 40 Euro pro Monat.
- Es gibt verschiedene staatlich geförderte Sparformen, die für die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen zur Auswahl stehen.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Auf den ersten Blick sind diese Beträge natürlich nicht besonders hoch. Aber als Karriere-Starter solltest du dir dieses Geld nicht entgehen lassen, da es über die Jahre zu einer beträchtlichen Summe anwachsen kann. Und es ist geschenktes Geld, das du leicht bekommen kannst.
Achte darauf, dass du vermögenswirksame Leistungen auch im bezahlten Praktikum und während anderer Tätigkeiten erhalten kannst.
Fragen und Antworten
Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL) während der Ausbildung?
Vermögenswirksame Leistungen sind staatlich geförderte, freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers an den Auszubildenden, die zur langfristigen Vermögensbildung beitragen. In der Ausbildung können Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls VL erhalten, um ihr Vermögen aufzubauen.
Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Um vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen und einen passenden Sparvertrag abschließen. Der Arbeitgeber überweist die vereinbarten VL direkt in den Sparvertrag, der bei einer Bank, Sparkasse oder Investmentgesellschaft geführt wird.
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Auszubildende, die ein tarifvertragliches oder arbeitsvertragliches Recht auf vermögenswirksame Leistungen haben, können diese erhalten. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen können dem jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag entnommen werden.
Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen während der Ausbildung?
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen variiert je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag, liegt aber in der Regel zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat. Im Arbeits- oder Tarifvertrag sind die genauen Beträge und Konditionen festgelegt.
Gibt es staatliche Förderungen für vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Ja, der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Höhe der Zulage hängt vom Einkommen und der Art des Sparvertrags ab, wobei die maximale Förderung bei 20% der eingezahlten VL liegt.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen auch ohne Arbeitgeberzuschuss nutzen?
Ja, auch ohne Arbeitgeberzuschuss können Sie selbstständig vermögenswirksame Leistungen einzahlen und von staatlichen Förderungen profitieren. Dazu schließen Sie einfach einen entsprechenden Sparvertrag ab und zahlen die gewünschten Beträge eigenständig ein.
Wie lange läuft ein Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Ein Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen hat in der Regel eine Laufzeit von sechs oder sieben Jahren. Nach Ablauf der Sperrfrist, die meist sechs Jahre beträgt, kann das angesparte Vermögen inklusive Zulagen und Zinsen ausgezahlt oder weiter angelegt werden.
Welche Anlageformen sind für vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung geeignet?
Für vermögenswirksame Leistungen stehen verschiedene Anlageformen zur Verfügung, wie zum Beispiel Banksparpläne, Bausparverträge oder fondsgebundene Sparpläne. Die Wahl der Anlageform hängt von den individuellen Sparzielen, der Risikobereitschaft und der gewünschten Förderung ab.
Wie finde ich den passenden Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung?
Um den passenden Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung zu finden, ist es ratsam, sich von einer unabhängigen Beratungsstelle oder einem Finanzberater informieren zu lassen. Dabei sollten die verschiedenen Anlageformen, Fördermöglichkeiten und individuellen Sparziele berücksichtigt werden.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen während der Ausbildung wechseln oder anpassen?
Ein Wechsel oder eine Anpassung der vermögenswirksamen Leistungen während der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. So kann ein Wechsel der Anlageform beispielsweise Auswirkungen auf die staatlichen Förderungen haben, weshalb eine fachkundige Beratung empfehlenswert ist.
VL für dual Studierende: Möglichkeiten und Fallstricke
Duale Studiengänge sind eine gefragte Kombination aus Praxis im Unternehmen und Theorie an der Hochschule – und oft auch ein idealer Einstieg in die Arbeitswelt. Was viele nicht wissen: Auch dual Studierende haben in vielen Fällen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden, hängt allerdings stark vom jeweiligen Unternehmen ab – ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit Vergütung hat, hat aber gute Karten. Besonders in tarifgebundenen Unternehmen, etwa im öffentlichen Dienst oder in der Industrie, sind VL häufig Bestandteil des Vertrags.
Kritisch wird es, wenn der dual Studierende offiziell als Praktikant oder studentische Hilfskraft geführt wird – dann ist eine VL-Zahlung meist ausgeschlossen. Auch die Förderfähigkeit über die Arbeitnehmersparzulage hängt wie bei klassischen Auszubildenden vom zu versteuernden Einkommen ab. Viele dual Studierende liegen mit ihren kombinierten Studien- und Ausbildungsvergütungen unter der relevanten Einkommensgrenze und können daher die staatlichen Zuschüsse voll ausschöpfen – allerdings nur, wenn sie rechtzeitig einen VL-fähigen Sparvertrag abschließen.
Voraussetzung | Ja/Nein ✅ | Hinweis 📌 |
---|---|---|
Arbeitsvertrag mit Ausbildungscharakter | ✅ | VL meist möglich, je nach Tarifvertrag |
Einkommen unter 20.000 € (ledig) | ✅ | Staatliche Sparzulage für Fonds möglich |
Nur studentischer Vertrag | ❌ | Kein Anspruch auf VL durch Arbeitgeber |
VL-fähiger Sparvertrag vorhanden | ✅ | Muss separat abgeschlossen werden |
Für dual Studierende lohnt es sich doppelt, sich frühzeitig mit dem Thema VL zu beschäftigen. Neben dem potenziellen Arbeitgeberzuschuss winkt auch die staatliche Förderung – und das bei überschaubarem Risiko. Wichtig ist, alle Unterlagen genau zu prüfen und im Vorstellungsgespräch gezielt nach VL zu fragen.
Was passiert mit VL bei Arbeitgeberwechsel oder Ausbildungsabbruch?
Gerade in der Ausbildung oder im dualen Studium kommt es nicht selten zu einem Wechsel des Arbeitgebers – sei es durch einen Ausbildungsabbruch, ein Branchenwechsel oder einen Neustart in einem anderen Unternehmen. Für die vermögenswirksamen Leistungen (VL) stellt sich dann die Frage: Was passiert mit dem angesparten Geld? Die gute Nachricht zuerst: Das bereits eingezahlte Guthaben bleibt in jedem Fall bestehen. Es ist rechtlich geschützt und kann nicht verfallen – egal ob der VL-Vertrag über Fonds, einen Bausparplan oder eine andere Sparform abgeschlossen wurde.
Bei einem Arbeitgeberwechsel ruht der bestehende VL-Vertrag in der Regel einfach weiter. Das heißt: Es werden keine neuen Einzahlungen mehr vorgenommen, aber das bereits investierte Kapital bleibt aktiv und entwickelt sich je nach Sparform weiter. Wer möchte, kann beim neuen Arbeitgeber die Weiterzahlung auf denselben Vertrag beantragen – viele Banken und Versicherer bieten dazu entsprechende Formulare. Alternativ kann auch ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Wichtig: Es ist nicht zwingend erforderlich, bei jedem Arbeitgeberwechsel auch den VL-Vertrag zu wechseln – Kontinuität zahlt sich hier oft aus.
Situation 🔄 | Folgen für VL 💼 | Handlungsempfehlung 📋 |
---|---|---|
Arbeitgeberwechsel | Vertrag ruht; kann weitergeführt werden | Beim neuen AG VL-Antrag stellen |
Ausbildungsabbruch | Vertrag bleibt bestehen | Beiträge privat weiterführen oder pausieren |
Neue Ausbildung ohne VL-Angebot | Keine neuen Einzahlungen | Evtl. private Weiterzahlung prüfen |
Längere Pause (z. B. Auslandsjahr) | Vertrag ruht | Kein Schaden, aber frühzeitig informieren |
Wer seine VL strategisch nutzen will, sollte bei einem Arbeitgeberwechsel frühzeitig handeln. Es empfiehlt sich, die Vertragsnummer, den Anbieter und die VL-Art griffbereit zu haben, um dem neuen Arbeitgeber alle nötigen Infos zu liefern. So bleibt der Sparprozess ununterbrochen – und das kleine Vermögen wächst weiter, auch wenn man beruflich nochmal neu durchstartet.
Wo kann ich mehr dazu lesen?
Wir empfehlen dir, dich zu allen finanziellen Fragen immer auch an einen Steuerberater zu wenden und dich umfassend zu informieren. Hilfreich kann für dich auch dieser Artikel zum Thema Vermögenswirksame Leistungen sein, um mehr zum Thema zu erfahren.
Bist du bereit für den Eignungstest zu vermögenswirksamen Leistungen in der Ausbildung?
Bevor Sie mit dem Eignungstest beginnen, möchten wir Ihnen ein paar Fragen stellen, um herauszufinden, ob Sie für das Thema "Vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung" geeignet sind.
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