Drittstaatler
Für Drittstaatler bietet Deutschland vielfältige Karriere- und Bildungsmöglichkeiten, die spezielle Einreise- und Aufenthaltsregelungen erfordern.
Arbeitsmöglichkeiten für Drittstaatler
Drittstaatler benötigen für die Arbeitsaufnahme in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Die Blaue Karte EU erleichtert Hochqualifizierten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Besondere Regelungen gelten für Saisonarbeitskräfte und Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation.
Viele Branchen wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen suchen aktiv internationale Fachkräfte. Sprachkenntnisse in Deutsch verbessern die Jobchancen erheblich. Das Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse ist dabei oft entscheidend.
Studium für internationale Studierende
Deutsche Hochschulen bieten zahlreiche englischsprachige Studiengänge für internationale Studierende an. Studienbewerber aus Drittstaaten müssen meist einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen. Die Studienvorbereitung umfasst oft ein Studienkolleg zur fachlichen und sprachlichen Vorbereitung.
Während des Studiums dürfen Drittstaatler bis zu 120 volle Tage pro Jahr arbeiten. Nach erfolgreichem Abschluss kann der Aufenthalt zur Jobsuche um 18 Monate verlängert werden. Viele Hochschulen bieten spezielle Beratungsstellen für internationale Studierende an.
Ausbildung und Praktika
Für eine Berufsausbildung in Deutschland benötigen Drittstaatler einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Die duale Ausbildung kombiniert praktische Arbeit im Betrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule. Besonders gefragt sind Ausbildungen in technischen Berufen und im Handwerk.
Praktika für Drittstaatler sind bis zu drei Monaten auch mit einem Visum für Sprachkurse möglich. Für längere Praktika ist ein spezieller Aufenthaltstitel erforderlich. Viele Unternehmen bieten strukturierte Praktikumsprogramme für internationale Bewerber an.
Nicht nur deutsche Schüler und Studenten können in der Ferienzeit arbeiten: Auch ausländische Studentinnen und Studenten können in ihren Semesterferien
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