Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9874) vorgelegt. Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Das will die Bundesregierung nun ändern.
Daten und Fakten
- Im Jahr 2020 leisteten knapp 100.000 Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland.
- Die meisten Freiwilligendienste dauern zwischen sechs und 18 Monaten.
- Über 50% der Freiwilligen im Freiwilligendienst sind weiblich.
- Die meisten Freiwilligendienste werden in sozialen Einrichtungen absolviert.
- Der Freiwilligendienst bietet eine gute Möglichkeit, ins Arbeitsleben einzusteigen und Kontakte zu knüpfen.
- Etwa 80% der Freiwilligen im Freiwilligendienst sind zwischen 18 und 27 Jahren alt.
- Freiwillige im Freiwilligendienst leisten wichtige Unterstützung in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen.
Inhaltsverzeichnis
Künftig Teilzeit im Freiwilligendienst möglich
Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (FSJ, FÖJ) und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFD) sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können.
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Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen.
Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden.
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Aktuelle Statistiken zu den Freiwilligendiensten
Nach Angaben der Bundesregierung waren im Januar 2023 36 524 Bundesfreiwillige im Dienst. Davon befanden sich 8 341 Bundesfreiwillige bei Trägern mit privatrechtlichem Bezug. Die übrigen Bundesfreiwilligen leisteten ihren Dienst bei öffentlich-rechtlichen Trägern bzw. öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften, kirchlichen Trägern und bei Vereinen. Im Ergebnis leisteten also rund 23 Prozent der Bundesfreiwilligen
ihren Dienst bei Einsatzstellen, die der Definition „Wirtschaft“ unterfallen.
Im Freiwilligen Sozialen Jahr befanden sich zum Zeitpunkt der letzten statistischen Erhebung (01.12.2021) 53 342 Freiwillige im Dienst. In den Einsatzbereichen der stationären Pflege, der Krankenhäuser und Kliniken, der ambulanten sozialen Dienste und der Jugendherbergen waren 14 101 Freiwillige im Dienst. Dies entspricht rund 26 Prozent.
Im Freiwilligen Ökologischen Jahr befanden sich zum Zeitpunkt der letzten statistischen Erhebung (01.12.2021) 3 258 Freiwillige im Dienst. In den Einsatzbereichen ökologischer Bauernhof, Gärtnerei, Winzer, Imkerei waren 504 Freiwillige im Dienst. Dies entspricht rund 15 Prozent
Eignungstest: Bist du bereit für einen Teilzeit-Freiwilligendienst?
Um herauszufinden, ob ein Freiwilligendienst im Teilzeitbereich für dich geeignet ist, beantworte bitte die folgenden Fragen.
Stichwortsuche zu diesem Beitrag: BFD, FÖJ, Freiwilligendienst, FSJ