
Auch während einer Ausbildung kann Elternzeit genommen werden. Das gilt für werdende Mütter und auch für Väter. In diesem Beitrag erfährst du, was du beachten musst, wenn du während deiner Ausbildung ein Kind bekommst.
Inhaltsverzeichnis
In welchen Branchen spielt Elternzeit während der Ausbildung eine Rolle?
Elternzeit ist grundsätzlich in allen Ausbildungsberufen möglich – egal ob im Handwerk, im Büro, in der Pflege oder in der Industrie. Besonders häufig kommt das Thema in sozialen Berufen wie Erzieherin oder Erzieher oder in der Pflege vor. Aber auch im Einzelhandel oder in technischen Berufen ist es relevant. Da viele Menschen heute später mit der Ausbildung beginnen oder eine zweite Ausbildung machen, gibt es zunehmend Azubis, die schon Kinder haben oder bekommen. Das Thema wird also immer wichtiger.
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Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit von der Arbeit oder Ausbildung, um sich um das eigene Kind zu kümmern. Sie kann von Müttern und Vätern genommen werden. In Deutschland ist es möglich, bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zu beantragen. Diese Zeit kann auch zwischen beiden Eltern aufgeteilt werden.
Gilt Elternzeit auch für Auszubildende?
Ja. Auch Auszubildende haben das Recht auf Elternzeit. Das steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die Ausbildung wird dann unterbrochen und kann nach der Elternzeit fortgesetzt werden. Wichtig: Der Ausbildungsbetrieb darf in dieser Zeit nicht kündigen – es besteht Kündigungsschutz.
Daten und Fakten
- In Deutschland nehmen jährlich rund 30% der Väter Elternzeit in Anspruch.
- Die Elternzeit kann für max. 36 Monate genommen werden.
- Rund 90% der Arbeitnehmer nehmen in Deutschland Elternzeit bei der Geburt ihres Kindes.
Wie lange kann Elternzeit in der Ausbildung dauern?
Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Kind dauern. Wenn du nicht die ganzen drei Jahre nimmst, kannst du den Rest bis zum achten Geburtstag deines Kindes aufheben. In der Ausbildung solltest du aber überlegen, wie lange du aussetzen willst – denn du musst sie danach weitermachen. Es kann sinnvoll sein, nur ein Jahr zu pausieren und dann in Teilzeit weiterzulernen.
Kann ich in der Elternzeit arbeiten oder lernen?
Ja, du darfst während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten oder an der Berufsschule teilnehmen – aber nur, wenn du das möchtest und es mit deiner Familie vereinbar ist. Einige Azubis nutzen diese Möglichkeit, um langsam wieder einzusteigen oder die Ausbildung in Teilzeit weiterzumachen. Das geht aber nur, wenn dein Betrieb zustimmt.
Teilzeitausbildung als Alternative zur vollen Elternzeit
Wer mitten in der Ausbildung ein Kind bekommt, steht oft vor einem Dilemma: komplette Pause oder weitermachen mit voller Belastung? Eine oft unterschätzte Möglichkeit ist hier die Teilzeitausbildung – eine rechtlich verankerte Option, bei der die Ausbildungszeit pro Woche reduziert wird, meist auf 20 bis 30 Stunden. Das Modell ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung, ohne dass der Ausbildungsplatz aufgegeben werden muss. Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend reduziert, aber das Berufsbild und der Abschluss bleiben gleich. Voraussetzung: Beide Seiten – Betrieb und Auszubildende – müssen zustimmen.
Gerade kleinere Betriebe profitieren davon, weil sie Auszubildende halten können, statt nach der Elternzeit komplett neu zu suchen. Auch die Kammern und Arbeitsagenturen unterstützen dieses Modell zunehmend mit Beratung und Koordination.
Vorteil | Beschreibung | Emoji |
---|---|---|
Flexibilität | Individuell anpassbare Wochenarbeitszeit | 🔄 |
Ausbildungserhalt | Kein Verlust des Ausbildungsplatzes | 🎓 |
Familienfreundlich | Bessere Vereinbarkeit mit Kinderbetreuung | 👶 |
Arbeitgeberbindung | Signalisiert Verlässlichkeit auf beiden Seiten | 🤝 |
Diese Art der Ausbildung ist besonders in Berufen beliebt, in denen der praktische Anteil überwiegt und Arbeitszeiten etwas flexibler gestaltet werden können – zum Beispiel in sozialen, handwerklichen oder kaufmännischen Berufen. Für alle Beteiligten kann die Teilzeitausbildung ein Kompromiss mit Zukunft sein, wenn Kommunikation und Organisation stimmen.
Auswirkungen der Elternzeit auf Prüfungsleistungen und -termine
Elternzeit während der Ausbildung bedeutet nicht nur eine Pause vom Ausbildungsalltag, sondern bringt auch Unsicherheiten bei Prüfungszeitpunkten mit sich. Viele Auszubildende sorgen sich, ob sie durch ihre Abwesenheit wichtige Zwischen- oder Abschlussprüfungen verpassen – oder schlechter abschneiden, weil ihnen Lernzeit und Praxis fehlen. Grundsätzlich gilt: Prüfungen können verschoben werden, und es gibt die Möglichkeit, in einem späteren Prüfungsturnus teilzunehmen. Wer beispielsweise im Sommer nicht zur Abschlussprüfung antreten kann, hat in der Regel im Winter eine zweite Chance. Wichtig ist dabei die enge Abstimmung mit der Kammer und dem Ausbildungsbetrieb.
Doch das Problem liegt oft weniger in der Terminverschiebung, sondern im Wissensverlust durch die Unterbrechung. Hier hilft eine gute Vorbereitung – idealerweise bereits während der Elternzeit. Viele Azubis greifen in dieser Zeit auf digitale Lernplattformen zurück oder arbeiten punktuell mit Lerncoaches oder Nachhilfeangeboten. Auch Betriebe können unterstützen, etwa mit internen Schulungen oder gezielten Lernphasen nach der Rückkehr.
Thema | Herausforderung | Lösung |
---|---|---|
Prüfungstermin | Verpasste Termine | Teilnahme im nächsten Turnus |
Lernstoff | Wissenslücken durch Pause | Digitale Lernangebote, Nachhilfe |
Motivation | Wiedereinstieg ins Lernen | Lernbegleitung, strukturierter Lernplan |
Kommunikation | Fehlende Abstimmung | Frühzeitiger Kontakt zur Kammer und Schule |
Mit einem klaren Plan, einem unterstützenden Umfeld und gezieltem Nacharbeiten lässt sich die Elternzeit auch in Hinblick auf Prüfungen gut meistern – es braucht nur ein bisschen mehr Struktur und viel Eigeninitiative.
Unterstützungsmöglichkeiten durch den Ausbildungsbetrieb während der Elternzeit
Wie ein Ausbildungsbetrieb auf die Elternzeit einer Auszubildenden oder eines Auszubildenden reagiert, macht oft den entscheidenden Unterschied. Manche Firmen sehen das Thema leider noch als organisatorische Hürde – andere als Chance zur langfristigen Bindung. Dabei gibt es zahlreiche praxisnahe Maßnahmen, mit denen Betriebe junge Eltern aktiv unterstützen können. Von regelmäßigen Gesprächen während der Elternzeit bis hin zu individueller Planung des Wiedereinstiegs: Wer hier frühzeitig kommuniziert, schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Auch digitale Weiterbildungsangebote oder der Zugang zu internen Lernplattformen während der Elternzeit signalisieren: Du bist weiter Teil des Teams.
Besonders wertvoll sind flexible Modelle beim Wiedereinstieg: z.B. gestaffelte Stundenpläne, Hybridlösungen mit Home-Office-Anteilen (soweit im Ausbildungsberuf möglich) oder Mentoring durch erfahrene Kolleg:innen. In der Praxis zeigen sich solche Modelle oft im Einzelhandel, in der Verwaltung oder bei größeren Konzernen mit HR-Abteilungen, die eigene Programme für Auszubildende mit Kind aufgelegt haben.
Maßnahme | Beschreibung | Vorteil für Azubis | Vorteil für Betrieb |
---|---|---|---|
Kontaktpflege | Regelmäßige Updates per Mail oder Call | Bleibt informiert | Bindung bleibt erhalten |
Digitale Lernzugänge | Zugriff auf E-Learning-Plattformen | Selbstbestimmtes Lernen | Azubi bleibt fachlich am Ball |
Mentoring | Persönliche Betreuung nach Rückkehr | Schneller Anschluss | Weniger Einarbeitungszeit |
Flexible Planung | Angepasste Arbeitszeiten & Aufgaben | Bessere Vereinbarkeit | Höhere Zufriedenheit |
Solche Maßnahmen müssen nicht teuer sein – oft reicht schon ein klares Signal: “Wir rechnen mit dir und unterstützen dich.” In Zeiten des Fachkräftemangels ist das für viele Betriebe ein echter Wettbewerbsvorteil.
Fragen und Antworten
Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit von der Arbeit oder Ausbildung, um sich um das eigene Kind zu kümmern. Sie kann von Müttern und Vätern genommen werden. In Deutschland ist es möglich, bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zu beantragen. Diese Zeit kann auch zwischen beiden Eltern aufgeteilt werden.
Gilt Elternzeit auch für Auszubildende?
Ja. Auch Auszubildende haben das Recht auf Elternzeit. Das steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die Ausbildung wird dann unterbrochen und kann nach der Elternzeit fortgesetzt werden. Wichtig: Der Ausbildungsbetrieb darf in dieser Zeit nicht kündigen – es besteht Kündigungsschutz.
Wie lange kann Elternzeit in der Ausbildung dauern?
Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Kind dauern. Wenn du nicht die ganzen drei Jahre nimmst, kannst du den Rest bis zum achten Geburtstag deines Kindes aufheben. In der Ausbildung solltest du aber überlegen, wie lange du aussetzen willst – denn du musst sie danach weitermachen. Es kann sinnvoll sein, nur ein Jahr zu pausieren und dann in Teilzeit weiterzulernen.
Bekomme ich während der Elternzeit Geld?
Während der Elternzeit bekommst du kein Gehalt. Aber du kannst Elterngeld beantragen. Das ist eine staatliche Unterstützung. Du bekommst zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat – je nachdem, wie viel du vorher verdient hast. Auch Azubis können Elterngeld beantragen. Dazu brauchst du eine Meldebescheinigung, einen Nachweis über dein Einkommen und den Nachweis über die Geburt deines Kindes.
Wie beantrage ich Elternzeit während der Ausbildung?
Du musst deinem Ausbildungsbetrieb spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen, dass du Elternzeit nehmen möchtest. Am besten nutzt du dafür einen Musterbrief. Dein Betrieb muss dir dann schriftlich bestätigen, dass er deinen Antrag erhalten hat.
Was passiert nach der Elternzeit?
Nach der Elternzeit kannst du deine Ausbildung dort fortsetzen, wo du aufgehört hast. Deine Ausbildungszeit verlängert sich um die Dauer der Elternzeit. Dein Ausbildungsbetrieb muss dich wieder aufnehmen. Es ist auch möglich, dass du mit deinem Betrieb eine Teilzeitausbildung vereinbarst – zum Beispiel mit weniger Stunden pro Woche.
Finanzielle Planung: Kombination von Elterngeld und Ausbildungsvergütung
Die größte Sorge vieler Auszubildender während der Elternzeit ist die finanzielle: Reicht das Geld überhaupt, wenn die Ausbildungsvergütung wegfällt oder reduziert wird? Die gute Nachricht: Auch Auszubildende haben Anspruch auf Elterngeld – sofern sie vor der Geburt Einkommen erzielt haben. Die Höhe des Elterngelds bemisst sich dabei anteilig am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. In einer Ausbildung bedeutet das: Die Ausbildungsvergütung bildet die Berechnungsgrundlage. Wer vor der Elternzeit z. B. 900 Euro netto verdient hat, kann mit etwa 67 % davon als monatliches Elterngeld rechnen, also rund 600 Euro.
Besonders spannend wird es, wenn jemand während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeitet – was auch für Auszubildende unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Dann wird das Elterngeld entsprechend angepasst (Elterngeld Plus), und die Kombination mit einem reduzierten Ausbildungslohn kann sogar finanzielle Vorteile bringen. Aber: Es muss sehr genau geplant werden – denn zu viel Einkommen kann das Elterngeld mindern. Unterstützung bieten hier Beratungsstellen und in vielen Fällen auch die Ausbildungsbetriebe selbst.
Begriff | Bedeutung | Typischer Betrag | Wichtig zu wissen |
---|---|---|---|
Elterngeld | Staatliche Leistung bei Einkommensausfall | ca. 300–1.800 €/Monat | Abhängig vom Vorher-Einkommen |
Ausbildungsvergütung | Einkommen aus dem Ausbildungsverhältnis | 800–1.200 €/Monat | Wird bei Teilzeit ggf. gekürzt |
Elterngeld Plus | Kombination aus Teilzeit & Elterngeld | individuell | Längerer Bezugszeitraum möglich |
Kinderzuschlag | Zusatzleistung für Geringverdiener | bis 292 €/Monat | Kombination mit Elterngeld möglich |
Eine rechtzeitige finanzielle Planung ist hier das A und O. Wer alle Optionen kennt – von Elterngeld über Teilzeit bis hin zu ergänzenden Sozialleistungen – kann auch mit Kind während der Ausbildung gut über die Runden kommen.
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