Deutschland zählt mittlerweile über 1,6 Millionen ausländische Fachkräfte, viele davon aus Ländern wie Rumänien und Bulgarien. Für sie ist das deutsche Arbeitsrecht oft Neuland. Wer in Deutschland arbeitet, muss sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Besonders Fachkräfte, die neu im Land sind, sollten genau wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und zeigt, worauf es ankommt.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsvertrag prüfen lassen
Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags empfiehlt es sich, einen Experten für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Der Arbeitsvertrag regelt nicht nur das Gehalt, sondern auch Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Fachkräfte, die aus dem Ausland kommen, kennen oft nicht alle Feinheiten des deutschen Arbeitsrechts. Ein spezialisierter Anwalt hilft, den Vertrag auf rechtliche Richtigkeit zu prüfen und potenzielle Fallstricke zu identifizieren.
Ein häufiger Punkt, der übersehen wird, betrifft die Probezeit. Diese beträgt in Deutschland in der Regel sechs Monate und kann sich auf die Kündigungsfristen auswirken. Ein weiterer Aspekt ist die Frage nach der Art des Arbeitsverhältnisses – befristet oder unbefristet? Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile, die genau abgewogen werden sollten.
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Arbeitszeiten und Überstunden
In der Bundesrepublik regelt das Arbeitszeitgesetz die maximale Arbeitszeit. Fachkräfte dürfen grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa wenn die Mehrarbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird. Diese Regelung unterscheidet sich von den Arbeitszeitgesetzen in vielen anderen Ländern, wo oft längere Arbeitszeiten erlaubt sind.
Überstunden sind ebenfalls streng geregelt. Arbeitgeber dürfen diese nur anordnen, wenn sie im Arbeitsvertrag festgelegt oder durch einen Tarifvertrag erlaubt sind. Bei der Vergütung von Überstunden gibt es Unterschiede. In einigen Branchen sind Überstunden mit Zuschlägen verbunden, in anderen erfolgt ein Freizeitausgleich.
Urlaubs- und Krankheitstage
Deutsche Fachkräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Mindestens 24 Werktage stehen jedem Arbeitnehmer pro Jahr zu. In vielen Branchen werden jedoch auch 30 Tage gewährt, je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung. Im Vergleich zu anderen Ländern ist dies relativ großzügig. Es kann auch Sonderregelungen wie beispielsweise ein halbes Jahr Freistellung geben. Solche Absprachen werden meist nicht im Arbeitsvertrag festgehalten, sondern individuell mit den Unternehmen besprochen.
Im Krankheitsfall besteht ebenfalls ein klar geregelter Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang ihr volles Gehalt weiter, danach greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Wichtig ist, dass die Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet und ein ärztliches Attest vorgelegt wird, sobald die Krankheit länger als drei Tage dauert.
Daten und Fakten
- Laut einer aktuellen Studie beträgt die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsunfälle in Deutschland pro Jahr rund 900.000.
- Über 40 Millionen Menschen in Deutschland sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt in der Regel mindestens 4 Wochen.
- Im Jahr 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,00 Euro pro Stunde.
- In Deutschland gibt es mehr als 2 Millionen Menschen, die Teilzeit arbeiten.
- Etwa 15 Prozent der Arbeitsverträge in Deutschland sind befristet.
- Der Anteil der Heimarbeit hat seit 2020 erheblich zugenommen.
Organisatorische Besonderheiten
Neben den rechtlichen Aspekten gibt es auch organisatorische Besonderheiten, die Fachkräfte in Deutschland beachten müssen. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht zur Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern. Jeder Arbeitnehmer muss in Deutschland krankenversichert sein, außerdem sind Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung obligatorisch. Der Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung und zieht die Beiträge direkt vom Gehalt ab.
Ein weiterer Punkt ist die Einhaltung der Meldepflichten. Arbeitnehmer müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der örtlichen Meldebehörde registrieren. Diese Anmeldung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch notwendig, um eine Steuer-ID zu erhalten, die für die Lohnabrechnung benötigt wird.
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