
Seit dem 2. Februar 2025 ist die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) in Kraft. Sie verpflichtet alle Unternehmen, deren Mitarbeitende mit KI-Systemen arbeiten, sicherzustellen, dass diese über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Personalabteilungen stehen damit vor der Herausforderung, geeignete Schulungen zu organisieren und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Wer ist betroffen?
Die Schulungspflicht betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder nutzen. Besonders betroffen sind:
- IT-Abteilungen und Entwickler, die KI-Modelle trainieren oder integrieren.
- Fachkräfte, die KI-gestützte Entscheidungsprozesse anwenden (z. B. HR, Finanzen, Marketing).
- Mitarbeitende, die KI-Tools im Kundenservice oder im operativen Geschäftsbetrieb einsetzen.
- Unternehmen, die KI-gestützte Tools wie ChatGPT oder DeepL nutzen, um Texte zu generieren oder Übersetzungen durchzuführen. Auch wenn diese Unternehmen keine KI entwickeln, müssen sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden den korrekten und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Technologien verstehen.
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Was genau fordert die EU-KI-Verordnung?
Die Verordnung schreibt keine festen Schulungsformate vor, fordert aber, dass Mitarbeitende – je nach ihrem Einsatzbereich – über folgende Kenntnisse verfügen:
- Technische Grundlagen der KI: Funktionsweise, Datenverarbeitung, Modelltraining.
- Rechtliche und ethische Aspekte: Datenschutz, Diskriminierungsvermeidung, Transparenz.
- Spezifische Anwendungen im Unternehmen: Integration in bestehende Prozesse, Nutzung und Risiken.
Wie können Unternehmen die Schulungspflicht umsetzen?
Um die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen, können Unternehmen auf eine Kombination aus internen und externen Schulungsmaßnahmen setzen – je nach ihren Anforderungen:
- E-Learning-Kurse: Online-Schulungen zu KI-Grundlagen und spezifischen Anwendungen.
- Workshops und Seminare: Praxisorientierte Trainings für konkrete Unternehmensprozesse.
- Kooperation mit externen Experten: Zusammenarbeit mit Universitäten oder KI-Spezialisten.
- Interne Schulungsprogramme: Erstellung unternehmensspezifischer Lernangebote.
- Zertifizierungen und Tests: Nachweise über die Teilnahme und das Verständnis der Inhalte.
Daten und Fakten
- Aktuell nehmen ungefähr 40 % der deutschen Unternehmen aktiv an KI-Schulungen teil.
- Im vergangenen Jahr stieg die Nachfrage nach KI-Schulungen in Deutschland um 25 %.
- Laut einer Umfrage von 2023 planen 70 % der befragten deutschen Unternehmen, in den nächsten zwei Jahren KI-Schulungen einzuführen.
- Durchschnittlich investieren Unternehmen 5 % ihres jährlichen Weiterbildungsbudgets in KI-Schulungen.
- Rund 50 % der deutschen Unternehmen berichten von einem Produktivitätsanstieg nach der Implementierung von KI-Schulungen.
- Die IT-Branche verzeichnet die höchste Teilnahmequote an KI-Schulungen mit über 60 %.
- Das Interesse an KI-Weiterbildungen wuchs in kleinen und mittelständischen Unternehmen um 15 % im letzten Jahr.
Dokumentation und Aktualisierung des Wissens
Die Einhaltung der Schulungspflicht muss dokumentiert werden. Unternehmen können:
- Schulungsnachweise erstellen und archivieren, um im Falle einer Prüfung aufzeigen zu können, dass Mitarbeitende entsprechend geschult wurden.
- Regelmäßige Auffrischungskurse anbieten, da sich die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen rund um KI ständig weiterentwickeln.
- Interne Richtlinien zur Nutzung von KI-Tools verfassen, die festhalten, welche KI-Anwendungen im Unternehmen erlaubt sind und wie sie sicher genutzt werden.
Ist eine Zertifizierung erforderlich?
Die EU-KI-Verordnung schreibt keine verpflichtende Zertifizierung vor. Unternehmen sollten jedoch dokumentieren, dass ihre Schulungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Freiwillige Zertifizierungen durch Bildungseinrichtungen oder KI-Experten können je nach Umstand als Qualitätsnachweis genutzt werden.
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