Azubi Mindestlohn steigt 2024

Im Jahr 2024 erleben Auszubildende in Deutschland eine positive Veränderung: die Anhebung der Mindestausbildungsvergütung, auch bekannt als Azubi-Mindestlohn. Diese Neuerung ist ein entscheidender Schritt in der Förderung und Unterstützung der beruflichen Bildung.

Anhebung der Mindestvergütung

Die Bundesregierung hat entschieden, die Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2024 zu erhöhen. Dies betrifft alle vier Lehrjahre und folgt einem gestaffelten Schema. Im ersten Lehrjahr wird der Mindestlohn auf 649 Euro festgesetzt. Mit jedem weiteren Lehrjahr steigt dieser Betrag: im zweiten Lehrjahr auf 766 Euro, im dritten auf 876 Euro und im vierten Lehrjahr auf 909 Euro.

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Wird die Erhöhung auch für laufende Ausbildungen gelten?

Die gute Nachricht für aktuelle Auszubildende ist, dass die Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung für alle Auszubildenden gilt, unabhängig davon, ob sie bereits in einer Ausbildung sind oder erst damit beginnen. Dies bedeutet, dass Auszubildende, die bereits in ihrer Ausbildung sind, ebenfalls von der Anhebung im Jahr 2024 profitieren werden.

Bedeutung und Flexibilität des Mindestlohns

Der Mindestlohn in einer dualen Berufsausbildung ist die gesetzlich festgelegte Untergrenze, die Arbeitgeber ihren Auszubildenden mindestens zahlen müssen. Jedoch ist es wichtig zu verstehen, dass dies lediglich eine Mindestgrenze darstellt. Abhängig von Branche, Region und Unternehmen kann die tatsächliche Ausbildungsvergütung höher liegen. Dies kann durch individuelle Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder aufgrund von branchenspezifischen Tarifverträgen der Fall sein.

Im Jahr 2022 lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen mit 1.028 € pro Monat durchschnittlich erstmals über 1.000 €. Sie erhöhten sich nach Angaben des BIBB gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Prozent.

Die Ausbildungsvergütung spielt damit eine zentrale Rolle in der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Gemäß § 17 BBiG haben Auszubildende einen Anspruch auf eine angemessene, jährlich ansteigende Vergütung. Diese Vergütung unterstützt nicht nur die Auszubildenden und ihre Familien bei den Lebenshaltungskosten, sondern entlohnt sie auch für ihre produktive Arbeit im Ausbildungsbetrieb. Zudem trägt eine adäquate Vergütung zur Sicherung qualifizierten Fachkräftenachwuchses bei.

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Struktur der Vergütung

Ein Teil der Ausbildungsvergütung kann in Sachleistungen, wie ÖPNV-Tickets, Diensthandys oder Laptops, Verpflegung oder Unterkunft, bestehen. Mindestens 25 % der Gesamtvergütung muss jedoch in Geld ausgezahlt werden. Die genaue Aufteilung zwischen Geld- und Sachleistungen wird im Ausbildungsvertrag festgelegt und kann sich im Laufe der Ausbildung ändern, beispielsweise durch neue Tarifverträge.

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