Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist für alle Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend und spielt eine zentrale Rolle im sozialen Sicherungssystem.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundabsicherung für den Großteil der Bevölkerung. Sie finanziert sich durch Beiträge, die prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet werden. Internationale Bewerber müssen nachweisen, dass sie in Deutschland krankenversichert sind.
Die Leistungen umfassen medizinische Behandlung, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind oft beitragsfrei mitversichert. Der Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung steht Selbstständigen, Beamten und Arbeitnehmern mit hohem Einkommen offen. Die Beiträge richten sich nach individuellem Risiko und gewählten Leistungen. Für internationale Fachkräfte kann eine private Versicherung attraktiv sein, wenn sie höhere Leistungen wünschen.
Private Versicherungen bieten oft kürzere Wartezeiten und umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Variante. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch meist schwierig. Die Entscheidung sollte daher gut überlegt sein.
Krankenversicherung für Studierende
Studierende unter 30 Jahren sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und zahlen ermäßigte Beiträge. Auch internationale Studierende müssen eine Krankenversicherung nachweisen, um sich immatrikulieren zu können. Bis zum 14. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag gelten besondere Regelungen.
Die studentische Krankenversicherung deckt alle notwendigen medizinischen Leistungen ab. Nach dem Exmatrikulation oder Überschreiten der Altersgrenze endet der Sonderstatus. Dann muss eine reguläre Versicherung gewählt werden.