Nebenjob in Deutschland: Das müssen Fachkräfte dazu wissen

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ANZEIGE | KI-Bild von Midjourney

Viele Fachkräfte in Deutschland möchten neben ihrem Hauptberuf einen Nebenjob annehmen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige möchten ihrem Hobby nachgehen und durch den Verkauf ihrer Kreationen wie Kunst oder Handwerk zusätzliches Einkommen erzielen. Andere streben an, ihren Start in Deutschland finanziell zu erleichtern oder Vorsorge für ihre Angehörigen im Heimatland zu treffen. Ein Nebenjob ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt, doch es gibt rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.

Zustimmung des Arbeitgebers zur Nebenbeschäftigung

In vielen Fällen muss der Arbeitgeber einer Nebenbeschäftigung zustimmen. Diese Zustimmung ist vor allem dann erforderlich, wenn der Nebenjob die Haupttätigkeit beeinträchtigen könnte. Beispielsweise darf ein Arbeitgeber die Genehmigung verweigern, wenn der Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Hauptberuf steht oder die Leistung am Arbeitsplatz beeinträchtigt wird. Ein Beispiel wäre, wenn ein Angestellter in einer Werbeagentur außerhalb der Arbeitszeit für ein Konkurrenzunternehmen tätig sein möchte.

Hat der Nebenjob jedoch nichts mit dem Hauptberuf zu tun, stimmen Arbeitgeber in der Regel zu. So können Fachkräfte zum Beispiel ihrem Hobby, wie dem Malen, nachgehen und Gemälde verkaufen, ohne dass dies den Arbeitgeber betrifft. Viele Menschen suchen online nach Kunstwerken und wollen Gemälde kaufen, was es Kunstschaffenden ermöglicht, diese Chance zu nutzen und ihre Arbeiten online zu präsentieren. 

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Steuerliche Aspekte und rechtliche Vorgaben beachten

Neben der Zustimmung des Arbeitgebers müssen Fachkräfte, die einen Nebenjob ausüben wollen, auch die steuerlichen und rechtlichen Vorgaben beachten. In Deutschland ist der Nebenjob grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn, er wird im Rahmen eines sogenannten Minijobs ausgeführt. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen 520 Euro nicht überschreiten darf. Bei diesen Jobs fallen für den Arbeitnehmer in der Regel keine Steuern an, jedoch müssen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.

Anmeldung beim Finanzamt

Wer über diese Grenze hinaus verdient, muss den Nebenverdienst beim Finanzamt angeben. Der zusätzliche Verdienst wird zum regulären Einkommen addiert und unterliegt der normalen Einkommensteuer. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte jede Einkommensquelle transparent angegeben werden. 

Versicherungsschutz bei Nebenjobs

Je nach Art des Nebenjobs und dem damit verbundenen Risiko kann es notwendig sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Vor allem in handwerklichen oder körperlich anspruchsvollen Nebenjobs ist eine Unfallversicherung sinnvoll, um im Falle einer Verletzung abgesichert zu sein.

Kranken- und Rentenversicherung

Auch bei geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs fallen Beiträge zur Rentenversicherung an. Wer jedoch weniger als 450 Euro verdient, kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bei höheren Verdiensten bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Die Krankenversicherung muss ebenfalls beachten, ob durch den Nebenjob ein höherer Beitrag fällig wird, insbesondere wenn der Hauptjob und der Nebenjob gemeinsam zu einem höheren Einkommen führen.

Wie kann ein Nebenjob die Karriere fördern?

Ein Nebenjob kann nicht nur finanziellen Nutzen bringen, sondern auch wertvolle Erfahrungen und Netzwerke schaffen. Viele Fachkräfte nutzen ihren Nebenjob, um zusätzliche Qualifikationen zu erwerben oder ihre beruflichen Fähigkeiten in einem anderen Bereich zu erweitern. Wer beispielsweise in der IT-Branche arbeitet und nebenbei Webdesign-Dienstleistungen anbietet, kann sein Portfolio erweitern und neue Kontakte knüpfen.

Durch einen Nebenjob entstehen oft neue berufliche Perspektiven, die langfristig die Karriere beeinflussen können. Netzwerke, die im Nebenjob geknüpft werden, können bei zukünftigen Karriereschritten von Vorteil sein.

Dieser Artikel wurde von einem Partner von Life-in-Germany.de oder in Kooperation mit diesem Partner verfasst.

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