Schulen in ganz Deutschland suchen Lehrkräfte, und trotzdem bekommen manche Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramtsstudium eine Absage. Das wirkt widersprüchlich, hat aber eine einfache Ursache. Die Zahl der Studienplätze richtet sich nach den Kapazitäten der Hochschulen und nach den Fächern, die du kombinieren willst. Das Grundschullehramt und einzelne Fächerkombinationen sind an vielen Standorten stark nachgefragt, während andere Kombinationen kaum Hürden haben. Dazu kommt, dass jedes Bundesland seine Lehrerausbildung selbst regelt. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Zulassung funktioniert, welche Rolle Wartesemester noch spielen und welche Möglichkeiten dir nach einer Ablehnung bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Welches Lehramt du wählst, bestimmt deine Chancen
Die Kultusministerkonferenz unterscheidet sechs Lehramtstypen, von der Grundschule über die Sekundarstufen bis zu beruflichen Schulen und der Sonderpädagogik. Im Studium belegst du in der Regel zwei Unterrichtsfächer, dazu Bildungswissenschaften und Praxisphasen an Schulen. Für die Zulassung zählt deshalb oft die konkrete Fächerkombination. Eine Hochschule kann Mathematik und Physik für das Gymnasium ohne Beschränkung anbieten und gleichzeitig für Grundschullehramt einen hohen Notenwert verlangen. Lohnend ist es, die Kombinationen an mehreren Standorten zu vergleichen, bevor du dich festlegst.
Die meisten Lehramtsplätze vergeben die Hochschulen selbst
Anders als Medizin oder Pharmazie läuft das Lehramt nicht über das zentrale Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, vergibt die Hochschule die Plätze in einem örtlichen Verfahren. Viele Hochschulen koordinieren diese Verfahren über das Dialogorientierte Serviceverfahren von Hochschulstart, die Auswahlregeln setzen aber Landesrecht und Hochschulsatzung. Neben der Abiturnote können Eignungsfeststellungen, Praktika, Berufsausbildungen oder gewichtete Fachnoten eine Rolle spielen.
Der Grenzwert, der am Ende eines Verfahrens steht, ergibt sich aus Bewerberzahl und Platzangebot und kann sich von Semester zu Semester verschieben. Wie das Notensystem dahinter funktioniert, erklärt der Beitrag zum Numerus Clausus in Deutschland ausführlich.
Was aus den Wartesemestern geworden ist
Lange galt die Regel, dass man mit genug Geduld irgendwann einen Platz bekommt. Für das zentrale Verfahren stimmt das nicht mehr. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 2017 haben die Länder die Vergabe neu geordnet und die Wartezeitquote dort abgeschafft. Für das Lehramt ist entscheidend, was in den örtlichen Verfahren gilt. Ob Wartezeit dort noch berücksichtigt wird, legen das jeweilige Land und die Hochschule fest. Je nach Standort zählt sie gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt. Plane deshalb nicht mit Wartesemestern. Lies stattdessen die Zulassungssatzung jeder Hochschule, an der du dich bewerben willst.
Mit ausländischem Schulabschluss gelten zusätzliche Schritte
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben, prüft die Hochschule zuerst, ob sie einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Viele Hochschulen lassen diese Prüfung über uni-assist laufen, andere nehmen Bewerbungen direkt an. Reicht dein Abschluss nicht für einen direkten Zugang, kann ein Studienkolleg der Zwischenschritt sein. Für das Lehramt kommen sehr gute Deutschkenntnisse hinzu, weil du später selbst auf Deutsch unterrichtest. Welches Sprachniveau nachzuweisen ist, steht in den Zugangsregeln der jeweiligen Hochschule. Plane für diese Nachweise genug Zeit ein, denn Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge enden zum Wintersemester häufig schon am 15. Juli.
Nach einer Ablehnung zählen die nächsten Wochen
Ein Ablehnungsbescheid ist selten das letzte Wort, er setzt aber Fristen in Gang. Wie lange du für einen Widerspruch oder eine Klage Zeit hast, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Häufig ist es ein Monat ab Zugang. Folgende Punkte solltest du zügig klären:
- Frist und Form laut Rechtsbehelfsbelehrung notieren
- prüfen, ob die Hochschule Nachrück- oder Losverfahren für Restplätze anbietet
- die eigenen Angaben im Bescheid kontrollieren, etwa Note, Fächer und anerkannte Leistungen
- Alternativen an anderen Standorten oder zum nächsten Semester vormerken
Wann eine Studienplatzklage in Betracht kommt
Juristisch gibt es zwei Ansätze. Bei der innerkapazitären Klage geht es darum, ob die Hochschule die vorhandenen Plätze nach den geltenden Regeln richtig vergeben hat, etwa bei der Gewichtung von Noten oder der Anerkennung von Vorleistungen. Die außerkapazitäre Klage setzt bei der Kapazitätsberechnung an und prüft, ob die Hochschule mehr Studierende hätte aufnehmen müssen. Im Lehramt ist diese Berechnung aufwendig, weil mehrere Fächer, Bildungswissenschaften und Praxisphasen zusammenspielen. Meist beginnt ein solches Vorgehen mit einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Ob du deinen Studienplatz für Lehramt einklagen kannst, hängt vom Einzelfall ab, also von Hochschule, Land, Fächern und Fristen. Die Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner hat sich auf das Hochschulzulassungsrecht spezialisiert und beschreibt auf ihrer Seite, wie inner- und außerkapazitäre Anträge im Lehramt aufgebaut sind. Wichtig ist, dass Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität je nach Land sehr früh fällig sein können, teils schon kurz nach Ende der regulären Bewerbungsfrist.
Kosten und Risiken gehören in die Entscheidung
Ein Verfahren ist mit Gerichts- und Anwaltskosten verbunden, und ein Erfolg lässt sich vorab nicht zusichern. Wer an mehreren Hochschulen parallel vorgeht, erhöht den Aufwand entsprechend. Lass dir deshalb vor dem ersten Schritt erklären, welche Kosten anfallen können und wie die Aussichten an den infrage kommenden Standorten eingeschätzt werden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt solche Verfahren nicht in jedem Fall ab, ein Blick in die Bedingungen lohnt sich trotzdem.
Auch nach dem Studium regelt jedes Land die Ausbildung selbst
Der Studienplatz ist nur die erste Etappe. Auf das Studium folgt der Vorbereitungsdienst, das Referendariat, und danach die Einstellung in den Schuldienst. Wie die Kultusministerkonferenz zur Lehrkräftebildung in Deutschland festhält, ist die Ausbildung der Lehrkräfte aller Schularten durch Landesrecht geregelt. Deshalb schließen manche Länder wie Bayern das Studium mit dem Staatsexamen ab, während andere auf Bachelor und Master of Education setzen. Wer später in einem anderen Land unterrichten möchte, sollte die Anerkennungsregeln früh kennen.
Quereinstieg und Seiteneinstieg als weitere Wege
Klappt es mit dem grundständigen Studium nicht, gibt es weitere Wege an die Schule. Viele Länder öffnen den Schuldienst für Menschen mit einem fachlich passenden Hochschulabschluss, vor allem in Mangelfächern. Die Voraussetzungen unterscheiden sich stark, wie der Überblick zum Quereinstieg als Lehrer oder Lehrerin zeigt.
Fazit
Für das Lehramt entscheiden die Hochschulen und Länder über die Zulassung, und die Regeln unterscheiden sich von Standort zu Standort. Auf Wartesemester solltest du dich nicht verlassen, da die
Wartezeitquote im zentralen Verfahren abgeschafft ist und ihr Gewicht in örtlichen Verfahren vom Landesrecht abhängt. Nach einer Ablehnung zählen vor allem die Fristen im Bescheid. Wer eine Studienplatzklage erwägt, sollte sich früh beraten lassen und Kosten und Chancen nüchtern abwägen.