Deutschland ist ein attraktiver Standort für internationale Fachkräfte, die eine Selbstständigkeit anstreben. Laut Statista wurden im Jahr 2022 über 3,5 Millionen Unternehmen registriert, davon viele von Migranten gegründet. Besonders Berufe in der IT, Gastronomie und im Handwerk bieten Chancen. Die Gründung erfordert jedoch eine gute Vorbereitung, darunter die Wahl der Rechtsform und das Erstellen eines Businessplans. Neben bürokratischen Anforderungen sind Kenntnisse zu Steuerpflichten und rechtlichen Voraussetzungen essenziell.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsform und Handelsregisterauszug: Der erste Schritt
Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. In Deutschland stehen unter anderem Einzelunternehmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (UG) zur Verfügung. Jede Rechtsform hat spezifische Anforderungen und Vorzüge. Einzelunternehmen erfordern weniger bürokratischen Aufwand, während eine GmbH mehr Haftungsschutz bietet.
Ein Handelsregisterauszug wird bei bestimmten Rechtsformen wie der GmbH benötigt. Dieser Nachweis belegt, dass das Unternehmen offiziell registriert ist. Ohne diesen Auszug ist der Betrieb des Unternehmens nicht rechtskonform möglich. Die Eintragung erfolgt online oder beim zuständigen Amtsgericht und kostet zwischen 150 und 500 Euro.
Ein gründlicher Businessplan ist ebenfalls unverzichtbar. Dieser sollte die Geschäftsidee, die Zielgruppe und finanzielle Prognosen detailliert darlegen. Banken und Investoren verlangen diesen Plan bei der Beantragung von Krediten oder Fördermitteln. Förderprogramme wie das EXIST-Gründerstipendium unterstützen internationale Fachkräfte finanziell.
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Visum für die Gründung?
Die Frage, ob ein Visum für die Selbstständigkeit in Deutschland erforderlich ist, hängt von der Herkunft der internationalen Fachkräfte ab. Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen kein Visum und können direkt ein Unternehmen gründen. Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist die Situation anders. Hier sind spezifische Aufenthaltsgenehmigungen notwendig, die den Zweck der Selbstständigkeit klar definieren.
Ein Beispiel zeigt, wie Fachkräfte vorgehen können: Wer bereits in Deutschland lebt und eine Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige besitzt, sollte prüfen, ob diese auch die Selbstständigkeit einschließt. Andernfalls kann eine Änderung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Ein plausibler Businessplan und ausreichende finanzielle Mittel sind entscheidend. Die Behörden prüfen, ob die Geschäftsidee die wirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflusst und Arbeitsplätze schafft.
Einreise direkt zur Unternehmensgründung
Fachkräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland migrieren wollen, müssen ein spezielles Visum zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen. Ein Beispiel: Ein IT-Experte aus Indien möchte ein Start-up gründen. Dafür beantragt er ein Visum bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland. Notwendig sind Dokumente wie der Businessplan, Nachweise über Kapital und ein Konzept zur Finanzierung. Auch Referenzen oder Kooperationszusagen von deutschen Partnern stärken den Antrag.
Nach der Einreise erfolgt die Anmeldung des Wohnsitzes und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde. Ein weiteres Beispiel betrifft freiberuflich Tätige wie Künstler oder Journalisten, die eine vereinfachte Genehmigung erhalten können. Hier sind weniger finanzielle Nachweise erforderlich, während die künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung der Tätigkeit im Fokus steht.
Finanzielle Förderungen für internationale Gründer in Deutschland
Deutschland bietet zahlreiche finanzielle Förderprogramme und Zuschüsse für internationale Fachkräfte, die hier ein Unternehmen gründen möchten. Diese Fördermöglichkeiten sind sowohl auf Bundesebene als auch regional verfügbar und decken eine Vielzahl von Bedürfnissen ab, von der Anschubfinanzierung bis hin zur fachlichen Beratung.
Bundesweite Förderprogramme und Kredite
Eines der bekanntesten Förderprogramme ist das EXIST-Gründerstipendium. Es richtet sich an Studierende, Absolventen und Wissenschaftler, die innovative und wissensbasierte Projekte realisieren möchten. Dieses Stipendium bietet finanzielle Unterstützung für Lebenshaltungskosten, Sachausgaben und Coaching während der Gründungsphase. Ebenso bedeutend ist der KfW-Gründerkredit, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten wird. Dieser Kredit stellt zinsgünstige Darlehen für Gründer bereit, die bis zu 100 % der Investitionskosten abdecken können. Dies erleichtert den Zugang zu Startkapital, das häufig eine der größten Herausforderungen bei der Gründung darstellt.
Regionale Förderungen: Unterstützung vor Ort
Neben bundesweiten Programmen gibt es auch regionale Förderangebote. In Sachsen können kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse für die Rekrutierung und Integration internationaler Fachkräfte aus Drittstaaten beantragen. Dies deckt die Kosten für den Mehraufwand der internationalen Personalgewinnung ab. Baden-Württemberg bietet das Programm „EXI-Gründungsgutscheine“, welches bis zu 80 % der Kosten für Beratungsleistungen übernimmt, um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
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