Arbeitsvisa

Für internationale Fachkräfte ist das Arbeitsvisa der Schlüssel zur beruflichen Tätigkeit in Deutschland. Es ermöglicht qualifizierten Nicht-EU-Bürgern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Beantragung erfolgt in der Regel vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung.

Voraussetzungen für das Arbeitsvisa

Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation. Zudem muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers vorliegen. Die Entlohnung muss den üblichen Gehältern für vergleichbare Tätigkeiten entsprechen.

Für bestimmte Berufsgruppen wie IT-Spezialisten gelten erleichterte Bedingungen. Auch Blaue Karte EU-Inhaber profitieren von beschleunigten Verfahren. Sprachkenntnisse sind nicht immer zwingend erforderlich, aber von Vorteil.

Antragsverfahren und Bearbeitungszeit

Der Antrag wird beim deutschen Konsulat oder der Botschaft im Heimatland gestellt. Notwendige Dokumente sind Pass, Lebenslauf und der Arbeitsvertrag. Oft wird auch ein Nachweis über Krankenversicherung verlangt.

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten. In dringenden Fällen sind beschleunigte Verfahren möglich. Der Visumantrag sollte frühzeitig vor der geplanten Einreise eingereicht werden.

Rechte und Perspektiven

Das Arbeitsvisa berechtigt zur Ausübung der im Vertrag festgelegten Tätigkeit. Nach zwei Jahren besteht oft die Möglichkeit auf eine Niederlassungserlaubnis. Familienmitglieder können unter bestimmten Bedingungen nachziehen.

Bei Arbeitslosigkeit bleibt das Visum zunächst für sechs Monate gültig. Der Wechsel des Arbeitgebers ist mit behördlicher Genehmigung möglich. Das deutsche Sozialsystem steht Visainhabern unter denselben Bedingungen wie deutschen Arbeitnehmern offen.

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