Deutschland hat seine Einbürgerungspolitik in Teilen angepasst. Der Deutsche Bundestag hat mit einer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das die Bedingungen für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert. Dieses Gesetz hat weitreichende Implikationen für Einwanderer und deren Integration in die deutsche Gesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
Vereinfachter Zugang zur Staatsangehörigkeit
Flexiblere Einbürgerungsfristen
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Änderung der Einbürgerungsfristen. Zukünftig kann die deutsche Staatsangehörigkeit bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragt werden, eine deutliche Reduzierung im Vergleich zu den bisherigen acht Jahren. Für Personen mit besonderen Integrationsleistungen ist sogar eine Einbürgerung nach nur drei Jahren möglich.
Anerkennung der Mehrstaatigkeit
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen. Diese Neuerung stellt einen Paradigmenwechsel dar, da bisher oft eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit gefordert wurde.
Änderungen für in Deutschland geborene Kinder
Auch für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern gibt es Erleichterungen. Die erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes wird von acht auf fünf Jahre reduziert.
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Bekenntnis zur Demokratie und Gleichberechtigung
Klare Haltung gegen Diskriminierung
Das neue Gesetz betont das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung als Voraussetzung für die Einbürgerung. Es stellt klar, dass Handlungen, die auf Antisemitismus, Rassismus oder anderer Menschenfeindlichkeit beruhen, unvereinbar mit den Werten des Grundgesetzes sind.
Ausschlusskriterien für Einbürgerung
Die Einbürgerung wird zudem ausgeschlossen, wenn eine Person in einer Mehrehe lebt oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Eine Erweiterung des Kreises der Sicherheitsbehörden, die bei der Sicherheitsabfrage beteiligt werden, ist ebenfalls vorgesehen.
Erleichterungen für bestimmte Gruppen
Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer
Für Gast- und Vertragsarbeiter, die bis 1974 in die Bundesrepublik bzw. bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind, gelten Sonderregelungen. Sie müssen keinen Einbürgerungstest absolvieren und nur mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Kontroverse um den Gesetzentwurf
Position der CDU/CSU-Fraktion
Die CDU/CSU-Fraktion stand dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber. Sie forderte einen Verzicht auf die geplanten Änderungen und plädierte für eine vorsichtige Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts, unter Berücksichtigung von Integrationsaspekten und der Migrationskrise. Ein Hauptanliegen der Fraktion war, die Einbürgerung von der ununterbrochenen Erwerbstätigkeit und einer gesicherten Altersversorgung abhängig zu machen.
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