Wer sich im Studium Geld dazuverdienen möchte, der denkt vermutlich zuerst an lukrative Nebenjobs. Doch manchmal hat man Glück und der Weg in die Selbstständigkeit ist ebenfalls eine valide Möglichkeit, um sich den ein oder anderen Euro dazuzuverdienen. Mit dem Internet ist das heutzutage auch keine Seltenheit mehr, ob als Influencer, Künstler oder Autor. Geld lässt sich auf viele verschiedene Arten verdienen, und der Übergang in die Selbstständigkeit kann einem finanziell gut unter die Arme greifen. Die Frage ist nur, wie das gesetzlich geregelt ist, denn immerhin gibt es dabei keine klaren Richtlinien, die man zunächst befolgen muss.
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Was gilt als selbständige Arbeit?
In Deutschland wird bei der Selbstständigkeit zwischen zwei Gruppen unterschieden: die Freiberufler und die Gewerbetreibenden. Manchmal kann die Trennung etwas schwierig sein, doch generell gilt, dass man erst als Gewerbe eingetragen werden muss, wenn man aktiv Waren verkauft. Alles andere fällt generell unter die freie Berufstätigkeit. Das lokale Finanzamt kann einem bei der Einteilung helfen, wenn Fragen bestehen. Für die meisten kommen vermutlich eher die freien Berufe infrage.
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Wie viel darf ich verdienen?
Als Selbstständiger kann man sich seine Einnahmen natürlich schwer aussuchen. Und auch zwischen den Monaten können Gewinne stark schwanken, was eine Einteilung nicht einfach macht.
Generell kann man so viel verdienen, wie man fröhlich ist. Jedoch fällt dann oft das Bafög weg, welches sich an den monatlichen Einnahmen für Minijobs orientiert (aktuell 556 €). Je mehr man selbst verdient, desto weniger Bafög erhält man.
Vergessen werden sollte dabei auch nicht die Steuererklärung, die egal bei welchen Einnahmen anfällt. Selbstständige müssen diesen digital auf Elster ausfüllen und als Freiberufler reicht eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung aus. Dinge wie Bürobedarf für die Arbeit können also entsprechend angegeben werden. Vermutlich kann man hier auch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn man in den ersten Jahren noch nicht zu viel einnimmt. Dabei fällt die Umsatzsteuer weg, was den Papierkram vereinfacht. Die Einkommensteuererklärung muss man auch machen, wenn man unter dem Freibetrag (aktuell 12.096 €) liegt.
Und wie lange darf ich arbeiten?
Grundlegend darf man neben dem Studium nicht länger als 20 Stunden in der Woche anderweitig beschäftigt sein. Das Studium gilt immer noch als die “Haupttätigkeit” und sollte dementsprechend auch die meiste Zeit in Anspruch nehmen. Es ist also wichtig, sich immer über den eigenen Zeitplan bewusst zu sein und sich nicht zu übernehmen.
Auf Krankenversicherungen achten
Die Einnahmen werden vermutlich erst bei der Krankenversicherung relevant, denn wer hier zu viel verdient, der fällt sowohl aus der Familienversicherung als auch aus der studentischen Versicherung heraus. Hier gilt dieselbe Grenze wie beim Bafög, was selbst bei kleineren selbstständigen Tätigkeiten erreicht werden könnte. Am besten lässt man sich in diesem Falle von der eigenen Krankenkasse beraten. Versichert sein muss man immer, ob gesetzlich oder privat.
Studium abbrechen: Wie sicher ist das?
Es kann durchaus passieren, dass die selbständige Tätigkeit den Aufwand des Studiums übersteigt. An diesem Punkt muss man sich fragen, worauf man sich primär konzentrieren möchte. Ein Uni-Abschluss ist natürlich ein hohes Ziel, aber es hängt von den individuellen Gegebenheiten ab, wie man fortfährt. Oft hilft es nur, zu reflektieren und mit wichtigen Ansprechpartnern wie Eltern, Dozenten oder Professoren zu reden.
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