Probezeit: Was musst du wissen?
In Deutschland gibt es oft eine Probezeit in der Ausbildung und im Job: Beginnst du in einem Unternehmen neu, musst […]
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Die Kündigungsfrist regelt, wie lange ein Arbeitsverhältnis nach der Kündigung noch läuft. Sie ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig. Die gesetzlichen Fristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Sie verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Nach fünf Jahren Beschäftigung beträgt die Frist bereits einen Monat zum Monatsende.
Für Arbeitgeber gelten längere Fristen als für Arbeitnehmer in den ersten zwei Jahren. Diese Regelung soll Arbeitnehmer vor kurzfristigen Kündigungen schützen. Internationale Bewerber sollten diese Besonderheit des deutschen Arbeitsrechts kennen.
Im Arbeitsvertrag können kürzere oder längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Die vertragliche Frist darf nicht kürzer sein als die gesetzliche Mindestfrist. Längere Fristen müssen für beide Vertragsparteien gleich gelten.
Besonders in Führungspositionen sind längere Kündigungsfristen üblich. Sie können drei bis sechs Monate betragen und gelten oft für beide Seiten. Ausländische Fachkräfte sollten ihren Vertrag genau prüfen.
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen ohne Kalendertagsbindung. Diese verkürzte Frist gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Sie ermöglicht eine schnelle Trennung bei Nichtgefallen.
Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine fristlose Kündigung möglich. Diese außerordentliche Kündung erfordert einen wichtigen Grund. Internationale Mitarbeiter sollten sich über diese Ausnahme informieren.
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