Elternzeit in Deutschland: Das musst du wissen

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Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit von der Arbeit, die neuen Eltern angeboten wird, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Was solltest du dazu wissen?

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine Möglichkeit für Eltern, sich um ihre neugeborenen oder adoptierten Kinder zu kümmern. In Deutschland können Mütter und Väter bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen und die Zeit untereinander aufteilen. Während der Elternzeit haben Eltern das Recht, nicht zu arbeiten oder in Teilzeit (bis zu 32 Stunden pro Woche) zu arbeiten. Auch wenn die Elternzeit unbezahlt ist, können Eltern Elterngeld beantragen. Dieses staatliche Programm zahlt bis zu 1.800 Euro pro Monat, um das fehlende Gehalt auszugleichen.

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Bedingungen für die Elternzeit

Um Elternzeit zu nehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Elternteil ist erwerbstätig, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob.
  • Das Kind lebt im selben Haus wie der Elternteil.
  • Das Kind wird nicht in eine Kindertagesstätte gebracht, sondern vom Elternteil erzogen.
  • Der Elternteil arbeitet in Deutschland oder hat einen deutschen Arbeitsvertrag im Ausland. Eine Wohnsitznahme in Deutschland ist nicht notwendig.

Elternzeit für welche Kinder?

Eltern können Elternzeit für folgende Kinder beantragen:

  • Das leibliche Kind
  • Das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin
  • Stiefkinder, wenn ein Adoptionsantrag gestellt wurde oder das Kind bereits adoptiert wurde
  • Pflegekinder
  • Adoptivkinder, auch wenn das Adoptionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist
  • Enkelkinder, unter bestimmten Umständen

Daten und Fakten

  • In Deutschland nehmen jährlich rund 30% der Väter Elternzeit in Anspruch.
  • Die Elternzeit kann für max. 36 Monate genommen werden.
  • Rund 90% der Arbeitnehmer nehmen in Deutschland Elternzeit bei der Geburt ihres Kindes.

Dauer der Elternzeit

Eltern können bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Es ist nicht erforderlich, alle drei Jahre auf einmal zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Zeit frei zu wählen und diese in Tagen, Wochen oder Monaten aufzuteilen.

Elternzeit in Deutschland
Die Elternzeit in Deutschland gibt Eltern die Möglichkeit, sich um ihre Kinder zu kümmern und trotzdem den Arbeitsplatz zu behalten. Die Elternzeit ist auf bis zu drei Jahre begrenzt und kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Wenn die drei Jahre nicht vor dem dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden, kann die verbleibende Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Wenn die Mutter Mutterschaftsurlaub (zwei Monate) nimmt, wird dies auf die Elternzeit angerechnet, sodass noch zwei Jahre und zehn Monate übrigbleiben.

Beginn der Elternzeit

Eltern können frühestens nach der Geburt des Kindes Elternzeit nehmen. Die Elternzeit muss jedoch nicht mit der Geburt des Kindes beginnen, sondern kann jederzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes begonnen werden.

Antragstellung für die Elternzeit

Die Eltern müssen ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen im Voraus schriftlich darüber informieren, dass sie Elternzeit nehmen möchten. Es gibt auf elternzeit.de einen Musterbrief für den Arbeitgeber. Dieser sollte den Antrag schriftlich bestätigen. Wenn die Eltern planen, nach dem dritten Geburtstag des Kindes Elternzeit zu nehmen, müssen sie den Arbeitgeber mindestens 13 Wochen im Voraus darüber informieren.

Aufteilung der Elternzeit

Vor dem dritten Geburtstag des Kindes kann die Elternzeit in einem oder mehreren Abschnitten genommen werden. Die Anzahl der Abschnitte, die genommen werden können, hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab. Wenn das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde, besteht Anspruch auf maximal drei Abschnitte. Wurde das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren, besteht Anspruch auf maximal zwei Abschnitte. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, können jedoch jederzeit weitere Abschnitte beantragt werden.

Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes

Wenn die Eltern sich dazu entscheiden, die drei Jahre Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes nicht in Anspruch zu nehmen, können sie die verbleibende Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Wie viel Zeit übertragen werden kann, hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab. Wenn das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde, können maximal 24 Monate übertragen werden. Wenn das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren wurde, können maximal 12 Monate übertragen werden.

Arbeiten während der Elternzeit

Während der Elternzeit ist es möglich, in Teilzeit zu arbeiten, solange nicht mehr als durchschnittlich 32 Stunden pro Woche im Monat gearbeitet werden. Wenn vor der Geburt des Kindes bereits ein Teilzeitjob bestand, kann dieser weitergeführt oder die Stundenzahl reduziert werden. Bei einem Vollzeitjob kann der Arbeitgeber gebeten werden, in Teilzeit arbeiten zu können.

Während der Elternzeit ist der Arbeitsplatz durch besonderen Kündigungsschutz geschützt. Eltern haben das Recht, nach der Elternzeit in den gleichen Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine Teilzeitbeschäftigung zu beantragen.

Falls dies nicht möglich ist, kann auch bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in Teilzeit gearbeitet werden. Nach dem Ende der Elternzeit muss wieder die Stundenzahl erreicht werden, die vor der Pause gearbeitet wurde. Es besteht jedoch jederzeit das Recht auf Teilzeitbeschäftigung, solange bei dem Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte angestellt sind und die Person dort mindestens sechs Monate gearbeitet hat.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Während der Elternzeit ist der Arbeitsplatz durch besonderen Kündigungsschutz geschützt. Dieser Schutz beginnt in dem Moment, in dem die Elternzeit beantragt wird, wobei maximal acht Wochen vor Beginn der Elternzeit geschützt sind. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nur unter bestimmten Umständen kündigen, z. B. wenn das Unternehmen insolvent ist oder der Arbeitnehmer gegen den Vertrag verstößt.

Dieser Kündigungsschutz gilt auch während der Probezeit, wenn Elternzeit genommen wird. Ob die Probezeit verlängert wird, hängt vom Arbeitsvertrag ab, da es hierfür keine allgemeine Regelung gibt.

Rückkehr zur Arbeit nach der Elternzeit

Nach der Elternzeit haben Eltern das Recht, in den gleichen Arbeitsplatz zurückzukehren, den sie vor der Elternzeit hatten. Dies gilt auch, wenn die Eltern in Teilzeit arbeiten möchten. Arbeitgeber müssen eine solche Anfrage auf Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit erfüllen, es sei denn, es gibt betriebliche Gründe, die dagegensprechen.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch Alternativen anbieten. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers während der Elternzeit geändert hat, hat der Arbeitnehmer das Recht, in einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Wenn dies nicht möglich ist, kann es zu Entschädigungen kommen.

Fragen und Antworten

  1. Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

    Eltern, die erwerbstätig sind (Vollzeit, Teilzeit oder Minijob), mit ihrem Kind im selben Haushalt wohnen und ihr Kind selbst erziehen (ohne Kindertagesstätte), haben Anspruch auf Elternzeit.

  2. Wie lange kann die Elternzeit dauern?

    Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre dauern und zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

  3. Ist die Elternzeit bezahlt?

    Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit. Frischgebackene Eltern können jedoch Elterngeld beantragen, das bis zu 1.800 Euro pro Monat zahlt, um das fehlende Gehalt auszugleichen.

  4. Wie funktioniert die Beantragung der Elternzeit?

    Eltern müssen ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich darüber informieren. Ein Musterbrief kann auf elternzeit.de gefunden werden. Der Arbeitgeber muss dann schriftlich bestätigen, dass er dem Antrag zugestimmt hat.

  5. Kann die Elternzeit jederzeit genommen werden?

    Eltern können die Elternzeit frühestens nach der Geburt des Kindes nehmen, müssen jedoch nicht unbedingt mit der Geburt des Kindes beginnen. Sie können ihre Auszeit jederzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes beginnen.

  6. Kann während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden?

    Ja, es ist möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, solange nicht mehr als durchschnittlich 32 Stunden pro Woche im Monat gearbeitet werden.

  7. Wann muss der Arbeitgeber über eine Teilzeitbeschäftigung informiert werden?

    Wenn Eltern nach dem 3. Geburtstag des Kindes Elternzeit in Teilzeit nehmen möchten, müssen sie ihren Arbeitgeber mindestens 13 Wochen im Voraus darüber informieren.

  8. Besteht nach der Elternzeit ein Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz?

    Ja, Eltern haben das Recht, nach der Elternzeit in den gleichen Arbeitsplatz zurückzukehren, den sie vor der Elternzeit hatten.

  9. Kann nach der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet werden?

    Ja, Eltern haben das Recht, nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Alternativen anbieten.

  10. Wann beginnt der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit?

    Der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit beginnt in dem Moment, in dem die Elternzeit beantragt wird, wobei maximal acht Wochen vor Beginn der Elternzeit geschützt sind.

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