Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag regelt in Deutschland die Arbeitsbedingungen für Millionen Beschäftigte. Er wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und bietet verbindliche Regelungen. Für Arbeitnehmer bedeutet er oft höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten als gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtliche Grundlagen
Tarifverträge basieren auf dem Tarifvertragsgesetz von 1949. Sie haben in Deutschland den Rang eines Gesetzes für die beteiligten Parteien. Die Einhaltung wird durch Arbeitsgerichte überwacht und durchgesetzt.
Für internationale Bewerber ist wichtig, dass Tarifverträge auch für sie gelten, wenn sie in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Sie müssen nicht Mitglied einer Gewerkschaft sein, um von den Vereinbarungen zu profitieren. Die Regelungen gelten automatisch für alle Beschäftigten des Betriebs.
Arten von Tarifverträgen
Man unterscheidet zwischen Mantel- und Lohn- bzw. Gehaltstarifverträgen. Manteltarifverträge regeln allgemeine Arbeitsbedingungen wie Urlaub oder Kündigungsfristen. Lohn- und Gehaltstarifverträge legen konkret die Vergütung fest.
Firmen- und Verbandstarifverträge sind weitere wichtige Unterscheidungen. Verbandstarifverträge gelten für ganze Branchen und Regionen. Firmentarifverträge werden dagegen nur für ein einzelnes Unternehmen ausgehandelt.
Vorteile für Arbeitnehmer
Tarifverträge bieten Arbeitnehmern planbare Gehaltsentwicklungen und regelmäßige Anpassungen. Sie schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb einer Branche. Zudem sichern sie oft zusätzliche Leistungen wie Weihnachtsgeld oder Sonderurlaub.
Für internationale Fachkräfte bedeutet dies verlässliche Arbeitsbedingungen ohne individuelle Verhandlungen. Sie erhalten automatisch branchenübliche Standards bei Lohn und Arbeitszeiten. Das erleichtert die Planung und Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.