Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und sichert Arbeitnehmer im Alter ab.
Grundprinzip der Rentenversicherung
Das System funktioniert nach dem Umlageverfahren. Aktuelle Beitragszahler finanzieren direkt die Renten der heutigen Pensionäre. Dieses Generationenvertrag-Prinzip gewährleistet die laufende Zahlungsfähigkeit.
Die Höhe der späteren Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Versicherungsdauer ab. Jedes Jahr sammelt man Rentenpunkte, die den individuellen Anspruch bestimmen. Besondere Lebenslagen wie Kindererziehung oder Pflegezeiten werden zusätzlich berücksichtigt.
Beiträge und Finanzierung
Der Standardbeitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Last je zur Hälfte. Selbstständige müssen sich in der Regel selbst versichern.
Internationale Bewerber zahlen automatisch ein, sobald sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die EU-Koordination ermöglicht oft die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern. Für Nicht-EU-Bürger gelten spezielle Regelungen, etwa Doppelbesteuerungsabkommen.
Leistungen und Altersgrenzen
Neben der Altersrente bietet das System Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Flexible Übergänge durch Teilrente sind möglich.
Für Akademiker und Fachkräfte lohnt sich oft eine zusätzliche private Vorsorge. Die gesetzliche Rente allein reicht meist nicht zum Lebensstandardserhalt. Frühzeitige Beratung hilft, Versorgungslücken zu vermeiden.