Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich ermöglicht Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Er gleicht strukturelle Benachteiligungen im Berufsleben oder Studium aus. Diese Maßnahmen sind gesetzlich verankert und sollen Teilhabe fördern.
Rechtliche Grundlagen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Sozialgesetzbuch regeln Nachteilsausgleiche in Deutschland. Sie schützen vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung. Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen müssen diese Vorgaben umsetzen.
Internationale Bewerber sollten ihre ausländischen Bescheinigungen anerkennen lassen. Oft helfen Behindertenvertretungen oder Studierendenwerke bei der Beantragung. Die Gleichstellungsbeauftragten beraten zu individuellen Lösungen.
Formen des Nachteilsausgleichs
Im Berufsleben umfasst dies technische Hilfsmittel oder angepasste Arbeitszeiten. Auch Assistenzleistungen oder Homeoffice-Regelungen sind möglich. Ziel ist stets die volle berufliche Teilhabe trotz Einschränkungen.
Im Studium gibt es verlängerte Prüfungszeiten oder spezielle Räumlichkeiten. Alternative Prüfungsformen können mündliche statt schriftliche Leistungen vorsehen. Digitale Barrierefreiheit wird zunehmend wichtiger.
Praktische Umsetzung
Betroffene müssen ihren Bedarf meist formlos beim Arbeitgeber oder Prüfungsamt anmelden. Ein ärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis stützt den Antrag. Die Umsetzung erfolgt dann im Dialog zwischen allen Beteiligten.
Für internationale Studierende bieten Hochschulen oft mehrsprachige Beratung an. Frühzeitige Kontaktaufnahme erleichtert die Organisation. Viele Einrichtungen haben spezielle Beauftragte für behinderte Studierende.