BlueCard
Die Blaue Karte EU ist ein spezieller Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Akademiker aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland arbeiten möchten.
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU
Für die Blaue Karte EU benötigen Sie einen anerkannten Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt. Das jährliche Bruttogehalt muss derzeit mindestens 58.400 Euro betragen, in Mangelberufen wie IT oder Ingenieurwesen genügen 45.552 Euro. Ohne diese Voraussetzungen ist eine Blaue Karte EU nicht möglich.
Ihr Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt sein oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar. Bei ausländischen Abschlüssen prüft die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder eine vergleichbare Stelle die Gleichwertigkeit. Internationale Bewerber sollten frühzeitig die Anerkennung ihres Abschlusses klären.
Vorteile der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU bietet einen beschleunigten Familiennachzug für Ehepartner und Kinder. Familienmitglieder erhalten sofort eine Arbeitserlaubnis und können uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Dies erleichtert die Integration und Planung für internationale Fachkräfte erheblich.
Nach 33 Monaten regulärer Beschäftigung können Inhaber der Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei guten Deutschkenntnissen auf B1-Niveau verkürzt sich diese Frist auf nur 21 Monate. Das ermöglicht langfristige Perspektiven in Deutschland.
Antragsverfahren und Gültigkeit
Den Antrag auf Blaue Karte EU stellen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland vor der Einreise. In bestimmten Fällen ist auch eine Antragstellung aus dem Inland möglich. Die Bearbeitungsdauer variiert, beträgt aber meist einige Wochen.
Die Blaue Karte EU wird zunächst für bis zu vier Jahre erteilt und kann verlängert werden. Sie ist an den konkreten Arbeitsvertrag gebunden, bietet aber nach zwei Jahren mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel. Bei Arbeitslosigkeit gilt eine Schonfrist von drei Monaten.