Die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer ist bislang landesrechtlich geregelt. Sie verbindet Unterricht an einer Berufsfachschule mit praktischen Einsätzen und ist keine klassische duale Ausbildung mit Kammerprüfung. Für den Einstieg ab 2027 kommt die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenz hinzu. Entscheidend sind deshalb der Ausbildungsbeginn, das Bundesland und der genaue Abschluss des angebotenen Bildungsgangs.
Inhaltsverzeichnis
Krankenpflegehilfe und Pflegefachassistenz: Was ändert sich?
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die bisherige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe als schulischen, landesrechtlich geregelten Bildungsgang. In Vollzeit dauert sie je nach Landesregelung ein bis zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Eine pauschale Ausbildungsdauer für alle Angebote wäre deshalb irreführend.
Ab 1. Januar 2027 beginnt die bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Nach den Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Pflegefachassistenz dauert sie regulär 18 Monate in Vollzeit und bis zu 36 Monate in Teilzeit. Sie umfasst mindestens 1.050 Stunden Unterricht sowie 1.280 Stunden praktische Ausbildung. Die Einsätze führen in Krankenhaus, stationäre Langzeitpflege und ambulante Pflege.
Für bisherige Länder-Ausbildungen gelten Übergangsregelungen. Nach BERUFENET können vor dem Wechsel begonnene Ausbildungen grundsätzlich bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Soweit die landesrechtlichen Vorschriften dies vorsehen, sind noch Ausbildungsbeginne bis Ende 2027 mit Abschluss bis Ende 2030 möglich. Lass dir deshalb von der Schule schriftlich bestätigen, nach welcher Regelung dein konkreter Kurs startet.
Welche Ausbildung passt zu deinem Ziel?
Der Name „Pflegehelfer“ wird in Stellenanzeigen nicht immer für denselben Abschluss verwendet. Ein kurzer Betreuungskurs ist nicht automatisch einer staatlich geregelten Pflegehilfe-Ausbildung gleichgestellt. Prüfe deshalb nicht nur den Titel einer Anzeige.
| Weg | Einordnung | Vor der Bewerbung klären |
|---|---|---|
| Gesundheits- und Krankenpflegehilfe nach Landesrecht | Schulische Ausbildung mit Praxis und staatlicher Prüfung | Landesregel, Dauer und Übergangsfrist des Kurses |
| Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz ab 2027 | Generalistische Assistenzausbildung, regulär 18 Monate | Zulassung, Träger, Pflegeschule und Einsatzorte |
| Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson | Regulär dreijährige Fachkraftausbildung in Vollzeit | Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls Anrechnung einer Vorqualifikation |
Eine Assistenzausbildung kann ein Einstieg in die Pflege sein. Wenn du bereits die Voraussetzungen der Fachkraftausbildung erfüllst und deren größere Verantwortung anstrebst, lohnt sich auch der direkte Vergleich beider Wege.

Voraussetzungen für den Ausbildungsplatz
Bei den bisherigen Bildungsgängen richten sich die schulischen und weiteren Aufnahmebedingungen nach dem jeweiligen Landesrecht. Frage die Schule nach der verbindlichen Liste. Ein Hauptschulabschluss wird häufig verlangt, ist aber keine ausreichende Beschreibung sämtlicher Zugangswege und Sonderregelungen.
Für die neue Pflegefachassistenz nennt das BIBB einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss sowie eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Zugangswege. Ohne Hauptschulabschluss ist der Zugang bei einer positiven, sachlich begründeten Prognose der Pflegeschule möglich. Weitere Anforderungen, etwa gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse, sind für das konkrete Angebot zu klären.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Unterlagen sind die Anerkennung des Schulabschlusses, erforderliche Übersetzungen und gegebenenfalls aufenthaltsrechtliche Fragen zusätzliche Schritte. Verwechsle die Zulassung zur Ausbildung nicht mit der Anerkennung eines bereits erworbenen Berufsabschlusses. Zum Unterschied hilft der Überblick zu reglementierten Berufen und Anerkennungsverfahren.
Aufgaben und Grenzen im Pflegealltag
Pflegehilfs- und Assistenzkräfte unterstützen Menschen beispielsweise bei Körperpflege, Ankleiden, Essen und Bewegung. Hinzu kommen Beobachtungen, Dokumentation und die Informationsweitergabe im Team. Welche Maßnahmen du durchführen darfst, hängt von deiner Qualifikation, der Situation und den geltenden Verantwortungs- und Delegationsregeln ab.
Bei der neuen Pflegefachassistenz stehen unter anderem Pflegemaßnahmen in stabilen Situationen und die Unterstützung von Pflegefachpersonen in komplexeren Situationen im Mittelpunkt. Die Verantwortung für den Pflegeprozess bleibt bei den entsprechend qualifizierten Pflegefachpersonen. Eine Assistenzqualifikation bedeutet deshalb keine allgemeine Befugnis, medizinische Maßnahmen eigenständig auszuführen.
Zum Berufsalltag können Schichtdienst, Wochenendarbeit und körperliche sowie emotionale Belastungen gehören. Ein Praktikum oder eine Hospitation hilft dir, Arbeitsbedingungen kennenzulernen. Frage dabei auch nach Anleitung, Hilfsmitteln für rückenschonendes Arbeiten und dem Umgang mit belastenden Situationen.

Vergütung und Kosten richtig vergleichen
Für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenz ist eine angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen. Bei einem bisherigen Länder-Angebot solltest du die Finanzierung und Vergütung anhand der konkreten Regelung und des Vertrags prüfen. Aus der Bezeichnung des Bildungsgangs lässt sich kein einheitlicher Monatsbetrag ableiten.
Lass dir die Bruttovergütung, eine mögliche Tarifbindung, Arbeitszeit und eventuelle zusätzliche Kosten nennen. Nach dem Abschluss hängen Gehalt und Zuschläge unter anderem von Tätigkeit, Qualifikation, Arbeitgeber und Tarif ab. Vergleiche deshalb konkrete Stellen und ihre Eingruppierung statt pauschaler Einkommensversprechen.
So gehst du bei der Bewerbung vor
Frage zuerst, ob du dich bei der Schule, beim praktischen Ausbildungsträger oder bei beiden bewerben sollst. Die Organisation kann sich zwischen Angeboten unterscheiden. Bereite danach die verlangten Unterlagen vor.
- Genaue Abschlussbezeichnung, Ausbildungsbeginn und Rechtsgrundlage erfragen.
- Schulabschluss und mögliche alternative Zugangswege mit der Schule abgleichen.
- Lebenslauf, Zeugnisse und vorhandene Praktikumsnachweise zusammenstellen.
- Weitere Nachweise wie Eignungsattest, Sprachbeleg oder Führungszeugnis nur nach den konkreten Anforderungen beschaffen.
- Vertrag, Vergütung, Einsatzorte und Fahrtwege vor der Zusage prüfen.
Gesundheitliche und infektionsschutzbezogene Anforderungen solltest du mit Schule und betriebsärztlichem Dienst klären. Eine pauschale Aussage, jede Person müsse für jeden Ausbildungsgang denselben Impfnachweis vorlegen, wäre zu ungenau.
Weiterlernen und andere Tätigkeitsfelder
Nach einer geeigneten Helfer- oder Assistenzausbildung kann der Übergang in die Fachkraftausbildung möglich sein. Ob Zugang und Verkürzung in deinem Fall gegeben sind, muss anhand des Abschlusses und der geltenden Vorschriften geprüft werden. Eine Verkürzung entsteht nicht allein dadurch, dass du bereits in einer Pflegeeinrichtung gearbeitet hast.
Wenn du eher Interesse an therapeutischer Arbeit als an pflegerischer Unterstützung hast, ist der Beitrag zum Berufsbild Physiotherapie ein Ausgangspunkt für einen Vergleich. Die dortige Qualifikation und die Aufgaben unterscheiden sich von Pflegehilfe und Pflegefachassistenz.
Häufige Fragen zur Krankenpflegehilfe
Ist das eine duale Ausbildung?
Die bisherige Gesundheits- und Krankenpflegehilfe ist eine schulische Ausbildung nach Landesrecht mit praktischen Anteilen. Der Wechsel zwischen Unterricht und Praxis macht sie nicht zu einer klassischen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Kann ich 2027 noch einen bisherigen Länderabschluss beginnen?
Das hängt von den Übergangsvorschriften und dem Angebot im Bundesland ab. Lass dir die Zulässigkeit des Ausbildungsbeginns und die vorgesehene Abschlussfrist von der Schule bestätigen.
Wo finden Familien Informationen zur Betreuung zu Hause?
Informationen über die Organisation häuslicher Betreuung bietet beispielsweise Pflege-Schätzle zur sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Solche Betreuungsangebote sind von einer staatlichen Pflegeausbildung und von medizinischer Behandlungspflege zu unterscheiden. Die Bezeichnung bedeutet nicht, dass eine einzelne Betreuungskraft ohne Unterbrechung arbeiten darf.
Für deinen Einstieg ist die genaue Qualifikation wichtiger als die allgemeine Bezeichnung „Pflegehelfer“. Vergleiche deshalb Abschluss, Ausbildungsbeginn, Zugang und Vergütung eines konkreten Angebots. Lass dir insbesondere beim Wechsel zur Pflegefachassistenz ab 2027 bestätigen, welche Regeln für deinen Kurs gelten, und entscheide erst dann über die Bewerbung.