
Job Mitarbeiter (m/w/d) für Schnellrestaurant in Bayern: Für einen Kunden sucht Life-in-Germany.de ab sofort mehrere Job Mitarbeiter (m/w/d) zur Mitarbeit in einem Schnellrestaurant in Bayern. Die Position eignet sich auch für Bewerber mit geringen Deutschkenntnissen. Es muss sich um EU-Bürger oder um ausländische Studenten zur Ferienbeschäftigung handeln.
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Aufgabenbeschreibung Job Mitarbeiter (m/w/d) für Schnellrestaurant in Bayern
Als Mitarbeiter (m/w/d) für ein Schnellrestaurant in Bayern übernehmen Sie verschiedene und wechselnde Tätigkeiten in der Küche, im Service und bei der Reinigung. Es handelt sich um typische Tätigkeiten in einem Schnellrestaurant in einem internationalen und gemischten Team.
Es sind mehrere Positionen über das gesamte Jahr zu besetzen. Der Arbeitgeber sucht sowohl Personal für bestimmte Zeiträume wie auch ständiges Personal zur langfristigen Anstellung.
Der Arbeitsort befindet sich in Bayern in der Region zwischen Nürnberg und Ingolstadt.
Die Bezahlung erfolgt auf Mindestlohnniveau. Anreisekosten und eventuelle Abreisekosten sind vom Bewerber selbst zu zahlen.
Job Mitarbeiter (m/w/d) für Schnellrestaurant in Bayern: Welche Deutschkenntnisse sind erforderlich?
Für diese Tätigkeiten ist es nicht erforderlich, dass Bewerber Deutsch sprechen, solange sie sich gut auf Englisch verständigen können. Sprechen Bewerber gut Deutsch, können sie im Servicebereich (Bestellung und Ausgabe) eingesetzt werden.
Job Mitarbeiter (m/w/d) für Schnellrestaurant in Bayern: Was bietet der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber bietet eine kostenlose Verpflegung im Schnellrestaurant. Außerdem bietet der Arbeitgeber eine Unterkunft in circa 3km Entfernung vom Arbeitsort und stellt Fahrräder kostenlos zur Verfügung. Die Unterkunft erfolgt in 2-Bettzimmern oder 3-Bettzimmern. Die Unterkunft ist mit kostenlosem Wifi ausgestattet. Die Kosten für die Unterkunft belaufen sich auf 295 Euro monatlich. Alternativ können sich Bewerber auch eine eigene Unterkunft suchen.
Bitte beachten Sie
Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Situation ist die Geschäftsentwicklung insbesondere im Bereich der Gastronomie in Deutschland nicht vorhersagbar. Arbeitsverträge werden daher in aller Regel zunächst nur befristet ausgestellt. Details erfahren Sie vom Arbeitgeber, nachdem Sie sich beworben haben.