Chancenkarte: Arbeit in Deutschland für Menschen aus allen Ländern

KI-Bild von Midjourney

Mit dem Chancenkarte Punktesystem möchte die Bundesregierung die Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland teilweise neu regeln. Wenn du aus dem Ausland kommst und in Deutschland arbeiten und leben willst, kann die Chancenkarte Deutschland dein Weg für eine Arbeit und ein Leben in Deutschland werden.

Was ist die Chancenkarte Deutschland?

Die Chancenkarte Deutschland ist ein Projekt der aktuellen Bundesregierung, um die Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland teilweise neu zu regeln. Das Konzept wurde in Grundzügen Anfang September 2022 bekannt und wird derzeit als Gesetz vorbereitet.

Da EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bereits aktuell nach Deutschland zuwandern können, zielt die Bundesregierung mit der neuen Idee also auf Menschen aus dem EU-Ausland ab. Es geht also um Zuwanderungsmöglichkeiten für Menschen aus der gesamten Welt (Drittstaaten). Voraussichtlich muss es sich dabei um einen sicheren Drittstaat handeln.

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Wie kann ich von der Chancenkarte profitieren?

Deutsche Unternehmen

Als deutsches Unternehmen werden Sie mit der Chancenkarte bei offenen Stellen voraussichtlich neue Wege für die Rekrutierung aus dem Ausland gehen können. Wie diese aussehen, wird das Gesetz zeigen. Wir vermuten jedoch, dass sich die folgenden Schritte schon jetzt empfehlen:

  1. Offene Stellen bei der Arbeitsagentur und bei Eures ausschreiben: Wenn die Arbeitsagentur der Arbeitsaufnahme einer Person aus deinem Drittstaat zustimmen soll, dann wird voraussichtlich weiterhin geprüft, ob die Stelle tatsächlich nicht durch einen Deutschen oder EU-Bürger besetzt werden konnte. Um dies nachzuweisen, kann es sinnvoll sein, die Stelle längere Zeit tatsächlich ausgeschrieben zu haben.
  2. Strukturen bestimmen: Die Chancenkarte wird es voraussichtlich ermöglichen, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Probearbeiten nach Deutschland kommen. Nur so können Arbeitgeber die tatsächliche Qualifikation und Eignung wirklich prüfen. Diese Probezeit muss vorbereitet werden und das Unternehmen muss Willkommensstukturen aufbauen, die unter anderem folgende Aspekte umfassen:
    • Benennung eines Beauftragten zur organisatorischen Betreuung der Bewerber und Bewerberinnen (Anreise aus dem Heimatland, Abholung, Unterbringung, Verpflegung).
    • Hilfe beim Übersetzen, falls ein Bewerber/eine Bewerberin noch nicht alles versteht.
    • Kontaktherstellung zum Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur.
    • Ablaufplan zum Kennenlernen des Betriebs und zum Durchlaufen von Stationen im Betrieb.
    • Entwicklung eines Verfahrens, mit dem bestimmt werden kann, ob und an welcher Position im Unternehmen der Bewerber / die Bewerberin arbeiten kann. Eventuell sollte hier eine A-Variante und mehrere Fallback-Varienten erstellt werden, falls die Eignung für eine A-Variante nicht reicht.
    • Eventuell Aufbau zu Beziehungen mit anderen Unternehmen, mit dem Personen zur Probearbeit ausgetauscht werden können.
    • Klärung ob und wie eine Probearbeiter Gehalt bekommt – spätestens nach der Einstellungszusage.
    • Klärungen, wie das Unternehmen beim Finden einer Wohnung und bei der Organisation der ersten Tage helfen kann (ggf. durch Paten oder Beauftragte).
  3. Prüfung, auf welchem Wege ausländische Interessenten angesprochen und gewonnen werden sollen.

Speziell zu dem letzten Punkt bereiten wir von Life-in-Germany.de dazu derzeit eine Lösung vor, mit der deutsche Unternehmen Bewerberinnen und Bewerber gezielt über ausländische Agenturen und Sprachschulen finden können. Registrieren Sie sich als deutsches Unternehmen noch heute auf unserem Finder, um dazu Informationen zu erhalten.

Agenturen und Sprachschulen aus dem Ausland

Agenturen und Sprachschulen aus dem Ausland werden durch die Chancenkarte voraussichtlich viele neue Möglichkeiten erhalten, um Personal oder Sprachschüler nach Deutschland zu vermitteln. Dazu brauchen sie voraussichtlich Partneragenturen in Deutschland sowie Unternehmen, die passendes Personal suchen und bereit sind, via Chancenkarte anzustellen. Wir von Life-in-Germany.de bereiteten dazu derzeit eine Lösung vor, mit der ausländische Agenturen und Sprachschulen gezielt solche Unternehmen finden. Registrieren Sie sich als ausländische Agentur oder Sprachschule noch heute auf unserem Finder, um dazu Informationen zu erhalten.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland

Interessenten aus dem Ausland finden im nachfolgenden Text viele Hinweise zu den voraussichtlichen Möglichkeiten durch die Chancenkarte. In jedem Falle empfiehlt es sich, unseren kostenlosen Newsletter zu abonnieren, um über die Möglichkeiten informiert zu werden.

Was ist das Ziel der Chancenkarte?

Das Ziel der Chancenkarte ist die Umsetzung der Strategie zur Fachkräftezuwanderung nach Deutschland aus Drittstaaten. Dabei geht es darum: “Niederschwellige und transparente Einwanderungsvoraussetzungen und Integrationsangebote werden helfen, insbesondere Fachkräften aus Drittstaaten eine Zukunft in Deutschland zu bieten und damit zur Fachkräftesicherung beizutragen.”

Das Ziel besteht also darin:

  1. Fachkräfte anzuwerben (das bedeutet Personen, die einen Schulabschloss sowie einen Berufsabschluss oder Hochschulabschluss haben), nicht etwa ungelernte Personen
  2. Diese Fachkräfte von außerhalb der EU anzuwerben
  3. Dabei eine Lebensperspektive in Deutschland zu geben (also kein Gastarbeiterstatus: man soll bleiben dürfen)
  4. Transparente und damit einheitliche Kriterien für die Einwanderung zu verfassen (beispielsweise bestimmte Sprachkenntnisse und Bildungsabschlüsse)
  5. Dabei keine besonders hohen Anforderungen zu stellen – dies bedeutet offenbar: geringere Anforderungen als bisher.

Das neue System soll die Anwerbung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland erleichtern und den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes besser gerecht werden.

Das Punktesystem der Chancenkarte soll verschiedene Faktoren berücksichtigen, die für die Einwanderung von Fachkräften relevant sind. So werden unter anderem die berufliche Qualifikation, die Kenntnisse der deutschen Sprache und die berufliche Erfahrung in die Bewertung einbezogen. Außerdem spielen auch Faktoren wie das Alter, die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Nachfrage nach bestimmten Berufen auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Rolle.

Das neue System soll dazu beitragen, die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, gezielt nach Fachkräften zu suchen, die ihren Anforderungen entsprechen. Auch für die Fachkräfte selbst erhöht sich die Transparenz und Planbarkeit des Zuzugs nach Deutschland.

Daten und Fakten

  • Laut Arbeitsagentur gibt es derzeit über 780.000 offene Stellen in Deutschland.
  • Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland liegt bei ca. 3.994 Euro.
  • Im Jahr 2020 betrug die Erwerbstätigenquote in Deutschland 76,6%.
  • Deutschland hat eines der größten Arbeitskräftepotenziale in Europa.

Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte ist ein Katalog von Kriterien, der festlegt, ob man als Nicht-EU-Bürger nach Deutschland zur Arbeit einwandern kann oder nicht. Damit werden also deine persönlichen Möglichkeiten bestimmt. Damit kannst du jedoch noch nicht automatisch zuwandern. Voraussichtlich musst du dich online bewerben und es wird eine Obergrenze für die Zuwanderung pro Jahr geben.

Die geplante Einführung der Chancenkarte ist Teil einer umfassenden Reform des deutschen Zuwanderungsrechts, die die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern und die Integration dieser Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt fördern soll.

Wie funktioniert die Chancenkarte für Deutschland?

Voraussichtlich musst du dich online registrieren und bewerben, wenn du eine Chancenkarte erhalten möchtest. Dabei musst du bestimmte Angaben zu deiner Person und deinem bisherigen Leben machen. Besonders wichtig sind dabei passende Angaben zu vier Kriterien:

  1. ein ausländischer Studienabschluss oder Berufsschulabschluss,
  2. eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
  3. deutsche Sprachkenntnisse etwa auf Niveau B1
  4. ein Alter von unter 35 Jahren.  

Für jeden dieser Aspekte soll es künftig Punkte geben.

Nach Medienberichten sollen Personen ein Chancenkarte erhalten, wenn diese mindestens 6 Punkte erreichen.

  • 4 Punkte soll es geben, wenn jemand eine bestimmte Berufsqualifikation hat.
  • 3 Punkte soll es geben, wenn jemand eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung hat.
  • 2 Punkte soll es geben, wenn jemand Deutsch auf Niveau B2 beherrscht
  • 1 Punkt soll es geben, wenn jemand Deutsch auf Niveau B1 beherrscht
  • 1 Punkt soll erhalten, wer einen Sponsor / Berater in Deutschland hat, der beim Finden einer Arbeitsstelle hilft..
  • 1 Punkt soll es für diejenigen geben, die in den vorangegangenen fünf Jahren schon mindestens sechs Monate rechtmäßig in Deutschland gelebt haben.

Je nach deiner Lebenslage ergeben sich also unterschiedliche Konstellationen.

Beispielberechnung Chancenkarte

Beispiel 1:

Du sprichst Deutsch B2 (2 Punkte), hast jemanden, der dich beim Finden eines Arbeitsplatzes in Deutschland unterstützt (1 Punkt) und hast ein Studium abgeschlossen: 7 Punkte.

Beispiel 2:

Du hast in Deutschland ein BFD gemacht (1 Punkt), dann drei Jahre in einem Beruf im Ausland gearbeitet (3 Punkte), sprichst Deutsch auf Niveau B1 (1 Punkt) und hast jemanden, der dich beim Finden eines Arbeitsplatzes in Deutschland unterstützt (1 Punkt): 6 Punkte.

Voraussichtlicher Ablauf der Beantragung der Chancenkarte

Der konkrete Ablauf zur Beantragung der Chancenkarte ist uns noch nicht bekannt. Wir vermuten aber einen ähnlichen Ablauf wie diesen:

  1. Du musst dich auf einem Portal registrieren und hier unter anderem Folgendes hochladen
  2. Du musst in manchen Fällen vermutlich ein einrichten, mit dem du nachweist, dass du genug Geld für deinen Start in Deutschland hast. Außerdem kann es erforderlich sein, dass du einige Dokumente beglaubigen lassen musst.
  3. Deine Unterlagen werden durch eine deutsche Behörde geprüft. Erfüllst du alle Kriterien, kannst du dich im Anschluss an die deutsche Auslandsvertretung in deinem Heimatland wenden, um einen Termin für den Visaantrag zu bekommen.
  4. Nach einigen Wochen solltest du das Visum auf Basis der Chancenkarte bekommen. Damit kannst du dann nach Deutschland reisen.
  5. In Deutschland kannst du dann mit diesem Visum zu Unternehmen gehen und dich dort vorstellen und auf Probe arbeiten.
  6. Stellt dich ein Unternehmen ein, kannst du zu einer Ausländerbehörde in Deutschland gehen und ein längeres Visum erhalten, das auch Erwerbstätigkeit gestattet.
  7. Findest du jedoch keine Arbeit, wirst du Deutschland nach einiger Zeit voraussichtlich wieder verlassen müssen.

Der Aufenthalt zur Jobsuche in Deutschland wird also begrenzt sein. Außerdem musst du nachweisen können, dass du deinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst bezahlen kannst. Dies ist beispielsweise mit einem Sperrkonto für die Chancenkarte möglich.

Chancenkarte Punktesystem
Mit dem Chancenkarte Punktesystem möchte die Bundesregierung die Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland teilweise neu regeln.

Im Kern ist diese Regelung auch heute schon existent mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche. Die Chancenkarte wird diese Möglichkeit jedoch voraussichtlich vereinfachen und standardisieren.

Fragen und Antworten

  1. Was ist eine Chancenkarte?

    Eine Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis, die einem Ausländer erteilt werden kann, um nach einer Erwerbstätigkeit oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu suchen.

  2. Wer kann eine Chancenkarte erhalten?

    Ein Ausländer kann eine Chancenkarte erhalten, wenn er eine Fachkraft ist oder mindestens sechs Punkte nach den vorgegebenen Kriterien erreicht. Außerdem muss er über ausreichende deutsche oder englische Sprachkenntnisse verfügen und seinen Lebensunterhalt sichern können.

  3. Wie kann man Punkte für eine Chancenkarte sammeln?

    Ein Ausländer kann Punkte für eine Chancenkarte sammeln, indem er eine ausländische Berufsqualifikation hat, für die eine Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist, um die Gleichwertigkeit mit einer inländischen Berufsqualifikation festzustellen. Außerdem kann er Punkte für gute oder ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, einschlägige Berufserfahrung und eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet sammeln. Die genauen Kriterien und Punktzahlen können in Absatz 3 bis 6 des Gesetzestextes nachgelesen werden.

  4. Wie lange ist eine Chancenkarte gültig?

    Eine Chancenkarte wird für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt und kann nicht verlängert werden. Eine erneute Chancenkarte kann nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer zuvor mindestens so lange im Ausland oder erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Chancenkarte im Bundesgebiet aufgehalten hatte.

  5. Welche Beschäftigungen sind mit einer Chancenkarte erlaubt?

    Eine Chancenkarte berechtigt nur zur Ausübung von Beschäftigungen bis zu zwanzig Stunden je Woche sowie für jeweils bis zu zwei Wochen von zeitlich unbegrenzten Probebeschäftigungen. Eine Probebeschäftigung muss entweder qualifiziert sein, auf eine Ausbildung abzielen oder geeignet sein, im Rahmen einer Maßnahme nach § 16d aufgenommen zu werden.

  6. Kann die Anzahl der Chancenkarten begrenzt werden?

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, zur Steuerung der Erwerbsmigration die Anzahl der Chancenkarten, die Ausländern erteilt werden, die sich noch nicht im Bundesgebiet aufhalten, jährlich oder unterjährig zu begrenzen.

  7. Was sind die Kriterien für die Punktevergabe?

    Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen Punkte vergeben werden, darunter die Berufsqualifikation, die Berufserfahrung, die Sprachkenntnisse und das Alter.

  8. Welche Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt?

    Für eine Chancenkarte nach Absatz 1 Nummer 2 müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden.

  9. Welche Berufsqualifikationen werden anerkannt?

    Anerkannt werden ausländische Berufsqualifikationen, die von dem Staat, in dem sie erworben wurden, staatlich anerkannt sind und deren Erlangung eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt hat.

  10. Kann die Chancenkarte verlängert werden?

    Nein, die Verlängerung ist ausgeschlossen. Eine Chancenkarte kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer zuvor mindestens so lange im Ausland oder erlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Chancenkarte im Bundesgebiet aufgehalten hatte.

  11. Wozu berechtigt die Chancenkarte?

    Die Chancenkarte berechtigt nur zur Ausübung von Beschäftigungen bis zu zwanzig Stunden je Woche sowie für jeweils bis zu zwei Wochen von zeitlich unbegrenzten Probebeschäftigungen.

  12. Kann man während des Aufenthalts in Deutschland die Beschäftigung wechseln?

    Ja, eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist möglich, wenn der neue Arbeitgeber eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorlegt.

  13. Was ist eine Globalzustimmung?

    Die Bundesagentur für Arbeit kann für einzelne Berufe oder Beschäftigungen feststellen, dass die Besetzung offener Stellen für einen befristeten Zeitraum mit den durch Tarifvertrag oder durch die Bundesagentur für Arbeit festgelegten Arbeitsbedingungen arbeitsmarkt- und integrationspolitisch verantwortbar ist (Globalzustimmung).

Was kann ich jetzt machen, um mich auf die Chancenkarte vorzubereiten?

Entsprechend der voraussichtlichen Kriterien kannst du als Interessent aus dem Ausland Folgendes unternehmen, um dich vorzubereiten:

  • Schließe ein Studium oder eine Berufsschulausbildung in deinem Heimatland ab.
  • Versuche, dein im Ausland abgeschlossenes Studium oder deine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland anerkennen zu lassen.
  • Besuche einen Deutschkurs oder lerne Deutsch per App und lasse dein erreichtes Niveau zertifizieren (je höher das Niveau, desto besser).
  • Besorge dir Arbeitszeugnisse nach deutschem Standard oder andere Nachweise von deinen früheren Beschäftigungen.

Ist die Chancenkarte mit der Green Card vergleichbar?

Ja und nein. Ein Teil der Green Card wird als Lotterie vergeben – dies macht die Chancenkarte nicht. Eher ist die Chancenkarte der Green Card ähnlich, die man bekommt, wenn man einen Arbeitsvertrag hat.

Jedoch dient Chancenkarte eher der gezielten Suche eines Jobs in Deutschland. Drittstaatler sollen mit der Chancenkarte weder direkt unbeschränkt in Deutschland arbeiten noch sich dauerhaft in Deutschland aufhalten können. Geplant ist vielmehr, dass die Chancenkarte nur „zur Ausübung von Beschäftigungen von insgesamt bis zu 20 Stunden je Woche sowie für jeweils bis zu zwei Wochen von zeitlich unbegrenzten Probebeschäftigungen“ berechtige.

Wer während dieser Probearbeit jedoch eine Einstellung durch deinen deutschen Arbeitgeber bekommt, kann dann einen längerfristigen Aufenthalt bekommen. Erhält man als Drittstaatler keinen Arbeitsvertrag, muss man auch wieder ausreisen.

Kann man nach Einreise mit der Chancenkarte den Job wechseln?

Die genauen Bedingungen sind noch nicht beschlossen. Es ist jedoch zu erwarten, dass Jobwechsel möglich sind. Voraussichtlich muss jedoch zumindest in der Anfangszeit in einen gleichwertigen Job gewechselt werden. Wer eine Chancenkarte hat, muss dann voraussichtlich nicht mehr jedes Mal eine neue Arbeitserlaubnis beantragen, wenn der Arbeitsplatz gewechselt werden soll. Stattdessen wird man voraussichtlich die Chancenkarte mitnehmen und so jederzeit und überall in Deutschland arbeiten können.

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